Vorhabenbezogener Bebauungsplan „KI-Rechenzentrum“ – Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
Der Gemeinderat der Gemeinde Neckarwestheim hat in öffentlicher Sitzung am 25.03.2026 die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „KI-Rechenzentrum“ beschlossen. Die Gemeinde Neckarwestheim hat zunächst ein Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestartet. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.05.2025. Im weiteren Planungsverlauf hat sich nun gezeigt, dass der zunächst vorgesehene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mit der dynamischen Projektentwicklung für ein Rechenzentrum vereinbar ist. Die Netze BW GmbH kann aktuell noch keine hinreichend konkretisierte Planung, welche als Grundlage für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan dienen kann, vorlegen. Die ständige Weiterentwicklung der Rechenzentrumsinfrastruktur macht eine Flexibilität erforderlich, die der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht gewährleisten kann. Daher und vor dem Hintergrund des aufgrund des mit der anvisierten Inbetriebnahme des Rechenzentrums bis 2030 engen Zeitplans soll nun der planungsrechtliche Rahmen für das geplante Rechenzentrum mit einem qualifizierten Bebauungsplan geschaffen werden. Hierzu wird das laufende vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren eingestellt und ein neues Bebauungsplanverfahren gestartet. Die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „KI-Rechenzentrum“ wird hiermit bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Gemeinde Neckarwestheim www.neckarwestheim.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt und kann dort abgerufen werden.