
Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanes „SO Reiterhof Rüblingen“ mit örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Kupferzell hat am 24.3.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „SO Reiterhof Rüblingen“ und den Entwurf der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 2,16 ha und ist im beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 114 am südwestlichen Ortsrand von Rüblingen.
Maßgebend ist der vom Planungsbüro Klärle GmbH erstellte Entwurf des Bebauungsplans mit zeichnerischem und textlichem Teil, Begründung mit Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung jeweils vom 13.3.2026.
Der Planbereich ist in folgenden, verkleinert abgedruckten Kartenausschnitten dargestellt:
Auszug Bebauungsplan:
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nicht durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2a BauGB ist erfolgt.
Die Entwürfe der Bauleitplanung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Kupferzell wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom
13.4. bis 20.5.2026
beim Bürgermeisteramt Kupferzell, Marktplatz 14-16, 74635 Kupferzell 1. OG vor Zimmer 106/107
während der üblichen Dienstzeiten öffentlich bereitgestellt.
Darüber hinaus wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die bereitgestellten Unterlagen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Kupferzell www.kupferzell.de/leben-wohnen/bauen-in-kupferzell/bebauungsverfahren und der Klärle GmbH www.klaerle.de Behördenbeteiligung digital angeboten und können dort eingesehen werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Themenblöcke nach Schutzgut | Art der Umweltauswirkung | Quelle der Umweltinformationen | ||||
Schutzgut Boden und Altlasten | ¾ | Einschränkung der natürlichen Bodenfunktionen auf versiegelten Flächen Verdichtung Eingriffe in das Bodengefüge Bodenschutz Bilanzierung des Funktionsverlustes für das Schutzgut Boden | Begründung mit Umweltbericht vom 13.3.2026 | |||
¾ | Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vom 23.10.2025 Stellungnahme des Landratsamts Hohenlohekreis vom 17.11.2025 Stellungnahme des LNV Hohenlohekreis vom 18.12.2026 | |||||
¾ | ||||||
¾ | ||||||
¾ | ||||||
¾ | Geologische Bedingungen | Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vom 23.10.2025 | ||||
Schutzgut Fläche | ¾ ¾ ¾ | Flächeninanspruchnahme Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche Flurbilanz | Begründung mit Umweltbericht vom 13.3.2026 Stellungnahme des Landratsamt Hohenlohekreis vom 17.11.2025 | |||
Schutzgut | ¾ | Geringfügige Veränderung örtlichen Kleinklimas Baumaßnahmen | des durch | Begründung mit Umweltbericht | ||
Klima/Luft | vom 13.3.2026 | |||||
Schutzgut Wasser | ¾ ¾ ¾ ¾ | Schadlose Wasserversickerung Versiegelung des Mistlagerplatzes Verminderung des Eintrags von Schadstoffen durch Extensivierung der Flächennutzung in unversiegelten Bereichen Bundesraumordnungsplan Hochwasser | Begründung mit Umweltbericht vom 13.3.2026 Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vom 4.11.2025 | |||
Schutzgüter Flora, | ¾ | Verlust und Beeinträchtigung von Lebensräumen durch Umnutzung und Versiegelung Verlust eines faktischen Offenlandbiotops (Feldhecke) mit benötigtem Ausgleich Schaffung neuer Lebensräume durch Anlage von Grünstrukturen und Extensivierung der Fläche Schutz bestehender Grünstrukturen Potenzieller Habitatverlust für Offenlandbrüter Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen Schutz bestehender Reptilienstrukturen und Vergrämung | Begründung mit Umweltbericht | |||
Fauna und | vom 13.3.2026 | |||||
biologische | Stellungnahme des Landratsamts | |||||
Vielfalt | ¾ | Hohenlohekreis vom 17.11.2025 | ||||
Stellungnahme | des | LNV | ||||
Hohenlohekreis vom 18.12.2026 | ||||||
¾ | ||||||
¾ | ||||||
¾ | ||||||
¾ | ||||||
¾ | ||||||
Schutzgut Landschaft | ¾ ¾ | Überprägung des Landschaftsbildes Auswirkungen auf das Landschaftsbild | Begründung mit Umweltbericht vom 13.3.2026 | |||
Schutzgut | ¾ | Keine Verringerung Erholungsfunktion Keine Geruchs-Lärmimmissionen Pferdehaltung Mistabgabe | der oder durch | Begründung mit Umweltbericht | ||
Mensch | vom 13.3.2026 | |||||
(Erholung, Lärm- | ¾ | Stellungnahme des Landratsamt | ||||
immissionen) | Hohenlohekreis vom 17.11.2025 | |||||
¾ | ||||||
Schutzgut Kultur- | ¾ | Verweis auf einen Prüffall | eines | Stellungnahme | des | |
und sonstige | archäologischen Kulturdenkmals | Regierungspräsidium Stuttgart | ||||
Sachgüter | vom 4.11.2025 | |||||
Stellungnahme des Landratsamt | ||||||
Hohenlohekreis vom 17.11.2025 | ||||||
Gleichzeitig werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum den Entwürfen mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kupferzell vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Beschluss versandt. Hinweis: Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S.1 Nr.2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§3 Abs. 3 BauGB).
Kupferzell, 27.3.2026
Christoph Spieles
Bürgermeister