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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanes „SO Reiterhof Rüblingen“ mit örtlichen Bauvorschriften Der Gemeinderat der Gemeinde...
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Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanes „SO Reiterhof Rüblingen“ mit örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Kupferzell hat am 24.3.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „SO Reiterhof Rüblingen“ und den Entwurf der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 2,16 ha und ist im beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 114 am südwestlichen Ortsrand von Rüblingen.

Maßgebend ist der vom Planungsbüro Klärle GmbH erstellte Entwurf des Bebauungsplans mit zeichnerischem und textlichem Teil, Begründung mit Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung jeweils vom 13.3.2026.
Der Planbereich ist in folgenden, verkleinert abgedruckten Kartenausschnitten dargestellt:
Auszug Bebauungsplan:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nicht durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2a BauGB ist erfolgt.

Die Entwürfe der Bauleitplanung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Kupferzell wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom
13.4. bis 20.5.2026
beim Bürgermeisteramt Kupferzell, Marktplatz 14-16, 74635 Kupferzell 1. OG vor Zimmer 106/107
während der üblichen Dienstzeiten öffentlich bereitgestellt.
Darüber hinaus wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die bereitgestellten Unterlagen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Kupferzell www.kupferzell.de/leben-wohnen/bauen-in-kupferzell/bebauungsverfahren und der Klärle GmbH www.klaerle.de Behördenbeteiligung digital angeboten und können dort eingesehen werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Themenblöcke nach Schutzgut

Art der Umweltauswirkung

Quelle der Umweltinformationen

Schutzgut Boden und Altlasten

¾

Einschränkung der natürlichen Bodenfunktionen auf versiegelten Flächen

Verdichtung

Eingriffe in das Bodengefüge Bodenschutz

Bilanzierung des Funktionsverlustes für das Schutzgut Boden

Begründung mit Umweltbericht vom 13.3.2026

¾

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vom 23.10.2025

Stellungnahme des Landratsamts Hohenlohekreis vom 17.11.2025 Stellungnahme des LNV

Hohenlohekreis vom 18.12.2026

¾

¾

¾

¾

Geologische Bedingungen

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vom 23.10.2025

Schutzgut Fläche

¾

¾

¾

Flächeninanspruchnahme

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche

Flurbilanz

Begründung mit Umweltbericht vom 13.3.2026

Stellungnahme des Landratsamt Hohenlohekreis vom 17.11.2025

Schutzgut

¾

Geringfügige Veränderung örtlichen Kleinklimas Baumaßnahmen

des durch

Begründung mit Umweltbericht

Klima/Luft

vom 13.3.2026

Schutzgut Wasser

¾

¾

¾

¾

Schadlose Wasserversickerung Versiegelung des Mistlagerplatzes Verminderung des Eintrags von Schadstoffen durch Extensivierung der Flächennutzung in unversiegelten Bereichen Bundesraumordnungsplan

Hochwasser

Begründung mit Umweltbericht vom 13.3.2026

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vom 4.11.2025

Schutzgüter Flora,

¾

Verlust und Beeinträchtigung von Lebensräumen durch Umnutzung und Versiegelung

Verlust eines faktischen Offenlandbiotops (Feldhecke) mit benötigtem Ausgleich

Schaffung neuer Lebensräume durch Anlage von Grünstrukturen und Extensivierung der Fläche Schutz bestehender Grünstrukturen Potenzieller Habitatverlust für Offenlandbrüter

Vermeidungs- und

Ausgleichmaßnahmen

Schutz bestehender Reptilienstrukturen und Vergrämung

Begründung mit Umweltbericht

Fauna und

vom 13.3.2026

biologische

Stellungnahme des Landratsamts

Vielfalt

¾

Hohenlohekreis vom 17.11.2025

Stellungnahme

des

LNV

Hohenlohekreis vom 18.12.2026

¾

¾

¾

¾

¾

Schutzgut Landschaft

¾

¾

Überprägung des Landschaftsbildes Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Begründung mit Umweltbericht vom 13.3.2026

Schutzgut

¾

Keine Verringerung Erholungsfunktion

Keine Geruchs-Lärmimmissionen Pferdehaltung Mistabgabe

der

oder durch

Begründung mit Umweltbericht

Mensch

vom 13.3.2026

(Erholung, Lärm-

¾

Stellungnahme des Landratsamt

immissionen)

Hohenlohekreis vom 17.11.2025

¾

Schutzgut Kultur-

¾

Verweis auf einen Prüffall

eines

Stellungnahme

des

und sonstige

archäologischen Kulturdenkmals

Regierungspräsidium Stuttgart

Sachgüter

vom 4.11.2025

Stellungnahme des Landratsamt

Hohenlohekreis vom 17.11.2025

Gleichzeitig werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum den Entwürfen mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kupferzell vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Beschluss versandt. Hinweis: Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S.1 Nr.2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§3 Abs. 3 BauGB).
Kupferzell, 27.3.2026
Christoph Spieles
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Kupferzell
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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