Landratsamt Ludwigsburg
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Flurbereinigung Marbach a.N./Erdmannhausen (Altenberg)
1. Das Landratsamt Ludwigsburg -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans - einschließlich des Plannachtrag 1 - für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Marbach a.N./Erdmannhausen (Altenberg) an.
1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 22.05.2026 festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.
1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 24.02.2021 enden mit Ablauf des 21.05.2026.
Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4097) eingesehen werden.
2. Begründung
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor.
Die Beteiligten sind am 10.07.2025 über den Flurbereinigungsplan gehört worden.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da im Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG keine Widersprüche eingelegt wurden.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Ludwigsburg mit Sitz in Ludwigsburg erhoben werden.
gez. Stadler (VD) D.S.