Der Gemeinderat der Gemeinde Sexau hat am 07.05.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Am Erlengraben - Feuerwehr“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Das Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Sexau befindet sich in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Gleichzeitig ist das Gebäude an seine Kapazitätsgrenzen angelangt und es können keine Erweiterungsmöglichkeiten aufgewiesen werden. Daher sieht es die Gemeinde Sexau als erforderlich an, ein neues Feuerwehrgerätehaus an einem anderen Standort zu errichten.
Im Vorfeld der Planung wurde dazu auf Basis des Gemeindeentwicklungskonzepts 2035 der Gemeinde Sexau eine Standortalternativenprüfung mit insgesamt sieben potenziellen Standorten durchgeführt. Darin hat sich der Standort am Erlengraben für die Feuerwehr als am geeignetsten herauskristallisiert.
Die Feuerwehr soll etwas abgerückt von der bestehenden Wohnbebauung platziert werden, um potenzielle Konflikte mit der Bestandsbebauung zu minimieren. Die dadurch entstehende Lücke bietet die Option, die wohnbauliche Struktur entlang der Höchtestraße zu schließen. Dies hat zudem den Vorteil, dass im Rahmen einer Neubebauung z.B. durch passive Schallschutzmaßnahmen am Wohngebäude besser als im Bestand auf die Situation der benachbarten Feuerwehr reagiert werden kann. Außerdem verzeichnet die Gemeinde Sexau nach wie vor eine große Nachfrage nach Wohnbauland, die dadurch zu einem Teil befriedigt werden kann. Insbesondere von jungen Familien besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum und Bauplätzen. Ein Ziel der Gemeinde Sexau ist es deshalb, weitere Wohngebietsflächen planungsrechtlich für eine Bebauung vorzubereiten und so Abwanderungen zu reduzieren.
Mit der vorliegenden Planung möchte die Gemeinde Sexau deshalb am östlichen Ortsrand an das bestehende Siedlungsgefüge anknüpfen, hier bisher unbebaute Grundstücke für eine Wohnbebauung planungsrechtlich vorbereiten und damit einen Lückenschluss zwischen den bebauten Grundstücken am Ortsrand vorbereiten.
Insbesondere verfolgt die Gemeinde Sexau folgende städtebauliche Ziele:
Zur Sicherung dieser Entwicklungsziele und zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Siedlungserweiterung sollen der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Am Erlengraben - Feuerwehr“ aufgestellt werden.
Lage des Plangebiets / Geltungsbereich
Der Geltungsbereich mit einer Größe von rund 1,12 ha liegt zentral innerhalb des Siedlungsbereichs und gleichzeitig am östlichen Ortsrand. Nach Westen schließen Wohnlagen und nach Norden, Osten sowie Süden die freie Landschaft an. Im Süden grenzt der Kleintierzuchtverein an den Änderungsbereich. Entlang der nordöstlichen Grenze verläuft der Erlengraben. Der Planbereich umfasst die Grundstücke mit den Flst.Nrn. 1168, 1169, 1169/1, 1170, 1171, 1167 (tlw.), 1156, 1257 (tlw.), 1914 (tlw.), 1921, 1922 und 1923 (tlw.)
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 07.05.2026. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Verfahren
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit der Begründung, dem Umweltbericht, der Artenschutzfachlichen Erfassung und Bewertung, dem Geotechnischen Bericht, der Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung und der Gutachtlichen Stellungnahme - Prognose und Beurteilung der Lärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Nachbarschaft vom
18.05. bis einschließlich 19.06.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde Sexau unter www.sexau.de/rathaus-service/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/seite-1/suche-none im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt, Zimmer 9 im Rathaus der Gemeinde Sexau (Dorfstraße 61, 79350 Sexau), während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Im Umweltbericht werden die folgenden Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen beschrieben:
1. Umweltbelang Arten/Biotope:
Informationen über die bestehenden Biotoptypen mit überwiegend geringer bis mittlerer ökologischer Wertigkeit. Aussagen zum Eingriff in Ökopunkten. Informationen über notwendige Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Angaben zu Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen.
Artenschutzrechtliche Prüfungen (Büro für Landschaftsplanung Zurmöhle, Waldkirch, Stand 07.05.2026). In der artenschutzrechtlichen Prüfung werden folgende Inhalte vermittelt:
Informationen zu den im Plangebiet vorkommenden Arten, u.a. aus den Tiergruppen der Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Totholzkäfer und wasserlebende Organismen. Darstellung von plangebietsinternen und -externen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Verbotstatbeständen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) inner- und außerhalb des Planungsgebiets.
2. Umweltbelang Boden:
Informationen über die im Gebiet vorherrschenden Bodentypen sowie der Bewertung der Bodenfunktionen. Angaben über Eingriffe in Ökopunkten und Informationen über erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.
3. Umweltbelang Klima/Luft:
Angaben zu den lokalen Klimaverhältnissen unter Berücksichtigung der „Regionalen Klimaanalyse Südlicher Oberrhein“. Darstellung der geringen bis mittleren mikroklimatischen Beeinträchtigung durch zusätzliche Flächenversiegelung. Darstellung von Maßnahmen zur Minimierung und zur Kompensation negativer Auswirkungen.
4. Umweltbelang Wasser:
Informationen über die Bedeutung des Gebiets für das Grundwasser. Informationen zum bestehenden Oberflächengewässer im Planungsgebiet und Aussagen zum Schutz des Gewässers. Angaben zum Hochwasserschutz.
5. Umweltbelange Landschaftsbild/Erholung:
Bewertung des Planungsgebiets im Hinblick auf die landschaftsbezogene Erholung und bestehende planungsgebietsinterne Erholungsfunktion. Informationen über die Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild. Darstellung von Maßnahmen zur Minimierung und zur Kompensation negativer Auswirkungen.
6. Umweltbelang Mensch/Wohnen:
Informationen zu bestehenden Vorbelastungen im Plangebiet durch landwirtschaftliche Emissionen und Darstellung von Maßnahmen zur Minimierung des Konflikts. Darstellung des geringen Konfliktpotenzials, das durch immissionsbedingte Belastungen während der Bauphase ausgelöst wird. Darstellung von Maßnahmen zur Minimierung der Lärmbelastung.
7. Umweltbelang Kultur-/Sachgüter:
Aussagen darüber, dass keine Kultur- und Sachgüter im Gebiet bekannt sind.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Sexau abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an gerber@Sexau.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers(m/w/d) zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sexau, den 15.05.2026
gez. Hendrik Mench,
Bürgermeister