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Gemeinderat

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Am Erlengraben - Feuerwehr“ Der Gemeinderat...

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften

„Am Erlengraben - Feuerwehr“

Der Gemeinderat der Gemeinde Sexau hat am 07.05.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Am Erlengraben - Feuerwehr“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Das Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Sexau befindet sich in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Gleichzeitig ist das Gebäude an seine Kapazitätsgrenzen angelangt und es können keine Erweiterungsmöglichkeiten aufgewiesen werden. Daher sieht es die Gemeinde Sexau als erforderlich an, ein neues Feuerwehrgerätehaus an einem anderen Standort zu errichten.

Im Vorfeld der Planung wurde dazu auf Basis des Gemeindeentwicklungskonzepts 2035 der Gemeinde Sexau eine Standortalternativenprüfung mit insgesamt sieben potenziellen Standorten durchgeführt. Darin hat sich der Standort am Erlengraben für die Feuerwehr als am geeignetsten herauskristallisiert.

Die Feuerwehr soll etwas abgerückt von der bestehenden Wohnbebauung platziert werden, um potenzielle Konflikte mit der Bestandsbebauung zu minimieren. Die dadurch entstehende Lücke bietet die Option, die wohnbauliche Struktur entlang der Höchtestraße zu schließen. Dies hat zudem den Vorteil, dass im Rahmen einer Neubebauung z.B. durch passive Schallschutzmaßnahmen am Wohngebäude besser als im Bestand auf die Situation der benachbarten Feuerwehr reagiert werden kann. Außerdem verzeichnet die Gemeinde Sexau nach wie vor eine große Nachfrage nach Wohnbauland, die dadurch zu einem Teil befriedigt werden kann. Insbesondere von jungen Familien besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum und Bauplätzen. Ein Ziel der Gemeinde Sexau ist es deshalb, weitere Wohngebietsflächen planungsrechtlich für eine Bebauung vorzubereiten und so Abwanderungen zu reduzieren.

Mit der vorliegenden Planung möchte die Gemeinde Sexau deshalb am östlichen Ortsrand an das bestehende Siedlungsgefüge anknüpfen, hier bisher unbebaute Grundstücke für eine Wohnbebauung planungsrechtlich vorbereiten und damit einen Lückenschluss zwischen den bebauten Grundstücken am Ortsrand vorbereiten.

Insbesondere verfolgt die Gemeinde Sexau folgende städtebauliche Ziele:

  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Planungsrechtliche Sicherung eines neuen Standortes für das Feuerwehrgerätehaus
  • Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnbauland
  • Abrundung der bestehenden Siedlung
  • Konfliktvermeidung zwischen benachbarten Nutzungen
  • Schutz wertvoller Strukturen / Artenschutz / Wasserschutz / Bodenschutz

Zur Sicherung dieser Entwicklungsziele und zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Siedlungserweiterung sollen der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Am Erlengraben - Feuerwehr“ aufgestellt werden.

Lage des Plangebiets / Geltungsbereich

Der Geltungsbereich mit einer Größe von rund 1,12 ha liegt zentral innerhalb des Siedlungsbereichs und gleichzeitig am östlichen Ortsrand. Nach Westen schließen Wohnlagen und nach Norden, Osten sowie Süden die freie Landschaft an. Im Süden grenzt der Kleintierzuchtverein an den Änderungsbereich. Entlang der nordöstlichen Grenze verläuft der Erlengraben. Der Planbereich umfasst die Grundstücke mit den Flst.Nrn. 1168, 1169, 1169/1, 1170, 1171, 1167 (tlw.), 1156, 1257 (tlw.), 1914 (tlw.), 1921, 1922 und 1923 (tlw.)

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 07.05.2026. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Verfahren

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit der Begründung, dem Umweltbericht, der Artenschutzfachlichen Erfassung und Bewertung, dem Geotechnischen Bericht, der Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung und der Gutachtlichen Stellungnahme - Prognose und Beurteilung der Lärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Nachbarschaft vom

18.05. bis einschließlich 19.06.2026 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Gemeinde Sexau unter www.sexau.de/rathaus-service/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/seite-1/suche-none im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt, Zimmer 9 im Rathaus der Gemeinde Sexau (Dorfstraße 61, 79350 Sexau), während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  • Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Grünordnungsplan mit Lageplan für externe Maßnahmen (Büro Freiraum- und Landschaftsarchitektur Dipl.-Ing. (FH) Ralf Wermuth, Eschbach, Stand 07.05.2026).
  • Artenschutzrechtliche Prüfung: Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Insekten (Totholzkäfer) und wasserlebender Organismen (Büro für Landschaftsplanung Zurmöhle, Waldkirch, Stand 07.05.2026)

Im Umweltbericht werden die folgenden Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen beschrieben:

1. Umweltbelang Arten/Biotope:
Informationen über die bestehenden Biotoptypen mit überwiegend geringer bis mittlerer ökologischer Wertigkeit. Aussagen zum Eingriff in Ökopunkten. Informationen über notwendige Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Angaben zu Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen.

Artenschutzrechtliche Prüfungen (Büro für Landschaftsplanung Zurmöhle, Waldkirch, Stand 07.05.2026). In der artenschutzrechtlichen Prüfung werden folgende Inhalte vermittelt:

Informationen zu den im Plangebiet vorkommenden Arten, u.a. aus den Tiergruppen der Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Totholzkäfer und wasserlebende Organismen. Darstellung von plangebietsinternen und -externen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Verbotstatbeständen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) inner- und außerhalb des Planungsgebiets.

2. Umweltbelang Boden:
Informationen über die im Gebiet vorherrschenden Bodentypen sowie der Bewertung der Bodenfunktionen. Angaben über Eingriffe in Ökopunkten und Informationen über erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.

3. Umweltbelang Klima/Luft:

Angaben zu den lokalen Klimaverhältnissen unter Berücksichtigung der „Regionalen Klimaanalyse Südlicher Oberrhein“. Darstellung der geringen bis mittleren mikroklimatischen Beeinträchtigung durch zusätzliche Flächenversiegelung. Darstellung von Maßnahmen zur Minimierung und zur Kompensation negativer Auswirkungen.

4. Umweltbelang Wasser:

Informationen über die Bedeutung des Gebiets für das Grundwasser. Informationen zum bestehenden Oberflächengewässer im Planungsgebiet und Aussagen zum Schutz des Gewässers. Angaben zum Hochwasserschutz.

5. Umweltbelange Landschaftsbild/Erholung:

Bewertung des Planungsgebiets im Hinblick auf die landschaftsbezogene Erholung und bestehende planungsgebietsinterne Erholungsfunktion. Informationen über die Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild. Darstellung von Maßnahmen zur Minimierung und zur Kompensation negativer Auswirkungen.

6. Umweltbelang Mensch/Wohnen:

Informationen zu bestehenden Vorbelastungen im Plangebiet durch landwirtschaftliche Emissionen und Darstellung von Maßnahmen zur Minimierung des Konflikts. Darstellung des geringen Konfliktpotenzials, das durch immissionsbedingte Belastungen während der Bauphase ausgelöst wird. Darstellung von Maßnahmen zur Minimierung der Lärmbelastung.

7. Umweltbelang Kultur-/Sachgüter:

Aussagen darüber, dass keine Kultur- und Sachgüter im Gebiet bekannt sind.

  • Geotechnischer Bericht vom 09.12.2024 (Klipfel & Lenhardt Consult GmbH, Endingen)
    Geotechnische Untersuchungen im Rahmen der Erschließungsplanung des Baugebiets „Am Erlengraben“. Beurteilung des Baugrunds in Bezug auf Untergrund- und Grundwasserverhältnisse sowie daraus folgende Hinweise zur allgemeinen Bebaubarkeit, zum Kanalbau, zum Straßenbau, zur Wiederverwendbarkeit von Aushubmaterial sowie zur Niederschlagsversickerung.
  • Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung vom 25.07.2024 (LBA Luftbildauswertung GmbH, Stuttgart)
    Vorerkundung einer potenziellen Belastung durch Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg auf Basis einer historischen Recherche über die Kriegsereignisse in der Region und über die Auswertung historischer Luftbilder aus den Kriegsjahren.
  • Gutachtliche Stellungnahme Nr. 6610.1/935 vom 07.04.2026 (Dr. Wilfried Jans, Büro für Schallschutz, Ettenheim)
    Prognose und Beurteilung der Lärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Nachbarschaft.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

  • Landratsamt Emmendingen – Naturschutz vom 04.04.2025 zum Umweltbericht, zur Artenschutzfachlichen Erfassung sowie zur erforderlichen Ermittlung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und zur rechtlichen Sicherung der externen Kompensationsmaßnahmen. Die Pflanzenliste ist anzupassen.
  • Landratsamt Emmendingen – Wasserwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten vom 04.04.2025 zur Ausarbeitung des Entwässerungskonzepts und zur Starkregenbetrachtung. Hinweise zum Grundwasserschutz, zu Altlasten und zum Bodenschutz. Empfehlung zur Bodenkundlichen Baubegleitung.
  • Landratsamt Emmendingen – Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz vom 04.04.2025 mit der Bitte um Vorlage eines Schallgutachtens.
  • Landratsamt Emmendingen – Abfallrecht vom 04.04.2025 sowie Landratsamt Emmendingen – Eigenbetrieb Abfallwirtschaft vom 17.11.2020 mit Hinweisen zur Abfallwirtschaft und zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.
  • Landratsamt Emmendingen – Landwirtschaft vom 04.04.2025 zur Lage des Plangebiets innerhalb der landwirtschaftlichen Vorrangflur mit sehr fruchtbaren Böden. Verweis auf § 15(3)BNatschG, demnach bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist.
  • Regierungspräsidium Freiburg – Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 20.03.2025 mit Hinweisen zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen, zur angewandten Geologie und zur Landesbergdirektion.
  • Regierungspräsidium Freiburg – Ref. 16 Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 27.02.2025 zur Gefahrenverdachtserforschung.
  • Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege vom 04.03.2025 zu archäologischen Funden oder Befunden.
  • Regionalverband Südlicher Oberrhein vom 18.03.2025 zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden.
  • LNV Arbeitskreis Emmendingen und NABU Kreis Gruppe Emmendingen vom 24.02.2025 zur Betroffenheit des Oberflächengewässer, zur Betroffenheit in Bezug auf Starkregen, zum Konfliktpotenzial des Eingriffs, zum Konflikt mit der Landwirtschaft, zur fehlenden Alternativenprüfung, zur baulichen Dichte des Neubaugebiets, zum Schutz des Fließgewässers, zur Kalkulation der CEF-Maßnahmen sowie Hinweise zur Maßnahme E3 und grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans.
  • Gemeinde Freiamt vom 26.03.2025 hinterfragt die Größe des Areals und damit den verbundenen Verlust landwirtschaftlicher Flächen.
  • Person 1 vom 25.02.2025 zur Bedeutung des Plangebiets als Eingang zum Nah- und Erholungsgebiet sowie zum erhöhten Verkehrsaufkommen und Parkraumbedarf.
  • Angelsportverein Sexau e.V. vom 06.03.2025 zur Untersuchung und Bewertung der betroffenen Wasserlebewesen sowie zur Betroffenheit von Starkregen.
  • Angelsportverein Sexau e.V. vom 31.03.2025 zur Betroffenheit von gefährdeten und geschützten Lebewesen im Erlengraben bzw. Brettenbach sowie zur Vermeidung von wassergefährlichen Stoffen im Grundwasser oder Oberflächenwasser.
  • Person 2 vom 04.04.2025 zum Umgang mit der Natur (Lebensraum für Vögel, Insekten, Pflanzen uvm.), zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie zum Erhalt der Obstbäume.
  • Person 3 vom 03.04.2025 zum erhöhten Verkehrsrisiko, zu den Einbußen als Naherholungsgebiet, zur Verschattungsstudie, zum Lärmschutz, zur Wegeverbindung zum Hasenheim als Erholungsraum sowie zum Baumerhalt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Sexau abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an gerber@Sexau.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers(m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Sexau, den 15.05.2026

gez. Hendrik Mench,

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Sexau
08.05.2026
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