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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Landratsamt Ludwigsburg - untere Flurbereinigungsbehörde - ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG vom 11.05.2026 Flurbereinigung Vaihingen an der...

Landratsamt Ludwigsburg

- untere Flurbereinigungsbehörde -

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

vom 11.05.2026

Flurbereinigung Vaihingen an der Enz-Enzweihingen (Beerhalde)

Landkreis Ludwigsburg

Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Landratsamt Ludwigsburg - untere Flurbereinigungsbehörde - gibt hiermit auf Grund von §§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Vorhaben:

Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Vaihingen an der Enz-Enzweihingen (Beerhalde) öffentlich bekannt.

Hierzu liegen die Entwürfe (Stand: 05.05.2026) der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und Erläuterungsbericht (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG und weiterer Anlagen) einen Monat lang ab Dienstag, den 26.05.2026, in der Verwaltungsstelle in Enzweihingen (Vaihinger Straße 2, 71665 Vaihingen an der Enz) während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

Ein Beauftragter des Landratsamts Ludwigsburg – untere Flurbereinigungsbehörde- steht in der Verwaltungsstelle von Enzweihingen an folgenden Tagen für Auskünfte zur Verfügung:

Donnerstag, 28.05.2026 von 14:00 bis 18:00 Uhr (Sitzungssaal)

Donnerstag, 11.06.2026 von 14:00 bis 18:00 Uhr (Sitzungssaal)

Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3902) sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.

Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben beim Landratsamt Ludwigsburg, Sitz: Hindenburgstraße 30/1, 71638 Ludwigsburg, umwelterhebliche Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.

Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über die Entscheidung unterrichtet werden.

gez. Stadler, VD D.S.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2026
von Gemeinde Sersheim
18.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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