Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Filderstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Mai 2026 beschlossen, den Bebauungsplan „S-Bahn-Station“ zu ändern. Die Änderung wird unter der Bezeichnung „Mobilitätshub mit Parken“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).
In derselben Sitzung wurde der Siegerentwurf des Wettbewerbs 2025 des Büros Nething GmbH als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren sowie die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha und beinhaltet Teilflächen der Flurstücke 580/0 und 581/0, auf denen sich derzeit noch verbleibende Teile des ehemaligen Park-and-Ride-Parkhauses befinden.
Das Bebauungsplangebiet wird im Norden durch die Filderbahnstraße, im Osten durch die Verkehrsflächen (Zufahrt zum Parkhaus sowie Busspur), im Süden durch die Karlstraße und im Westen durch das Bürogebäude Filderbahnstraße 12 begrenzt.
Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:
Verfahren
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 wird verzichtet.
Ziele und Zwecke der Planung
Für die Realisierung des Mobilitätshubs mit Parkgarage an der S-Bahn-Station Bernhausen sowie dem angrenzenden Busbahnhof ist eine Änderung des aktuell gültigen Bebauungsplans erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen. Der Mobilitätshub soll als Drehscheibe für den öffentlichen Verkehr dienen und städtebauliche Ziele wie die Förderung alternativer Mobilitätsangebote, die langfristige Verringerung des Kfz-Verkehrsaufkommens, die Sicherstellung einer wirtschaftlich und funktional tragfähigen Lösung sowie die Anpassung des Parkhauses an aktuelle Baustandards erfüllen. Der Siegerentwurf des Realisierungswettbewerbs 2025 Büro Nething dient als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Um bereits frühzeitig möglichst viele Informationen seitens der Behörden einzuholen und die Öffentlichkeit frühzeitig einzubinden, wird das Verfahren mit einer zweistufigen Beteiligung durchgeführt.
Die Planunterlagen werden im Zeitraum vom
26. Mai 2026 bis einschließlich 29. Juni 2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Filderstadt unter: www.filderstadt.de > Service bieten > Wohnen & Bauen > Aktuelle Bebauungspläne > Stadtteil Bernhausen veröffentlicht.
Zusätzlich und im gleichen Zeitraum werden die Planunterlagen im Foyer des Technischen Rathauses Plattenhardt (Uhlbergstraße 33, Erdgeschoss) während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr; Dienstag 14 bis 17 Uhr und Donnerstag 14 bis 18 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung geben zur Planung gerne Auskunft und stehen für eine Erörterung zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung (Telefon: 0711/7003-6125, E-Mail: beteiligung61@filderstadt.de) wird empfohlen.
Während des genannten Zeitraums der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung beim Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Filderstadt abzugeben. Diese sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln (E-Mail-Adresse: beteiligung61@filderstadt.de). Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung im Technischen Rathaus Plattenhardt (Uhlbergstraße 33) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 BauGB Satz 2 Halbsatz 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Nach Behandlung der fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen wird das Ergebnis mitgeteilt; um die Angabe der vollständigen Anschrift der Verfassenden wird gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche eingegangenen Stellungnahmen in anonymisierter Form sowohl in der Beschlussvorlage abgedruckt und in öffentlicher Sitzung beraten, als auch im Internet veröffentlicht werden.
Hinweis zum Datenschutz: Im Zusammenhang mit diesem Verfahren sind personenbezogene Daten von der Stadt Filderstadt zu verarbeiten. Diese Verarbeitung erfolgt gem. § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) in Verbindung mit §6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). (fi)