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Gemeinderat

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs “ThermalBad Überkingen” für das Wirtschaftsjahr 2026...

der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs “ThermalBad Überkingen” für das Wirtschaftsjahr 2026

I Haushaltssatzung der Gemeindeverwaltung Bad Überkingen für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat am 19.03.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

11.569.551

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

13.825.708

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-2.256.157

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-2.256.157

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

11.340.318

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

12.811.387

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-1.471.069

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.171.900

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.148.521

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.976.621

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.447.690

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.976.621

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

237.000

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

1.739.621

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-1.708.069


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.976.621 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf340.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 330 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.

der Steuermessbeträge.

Bad Überkingen, den 19.05.2026

gez.

MatthiasHeim Bürgermeister

II. Wirtschaftsplan

des Eigenbetriebs ThermalBad Überkingen

für das Wirtschaftsjahr 2026

Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 19. März 2026 den folgenden Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „ThermalBad Überkingen“ für das Wirtschaftsjahr 2026 mit folgenden Werten beschlossen:

1.Erfolgsplan
1.1Summe Erträge

1.382.098,00 €

1.2Summe Aufwendungen

1.382.098,00 €

1.3Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00 €

2.Liquiditätsplan

2.1.1Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.368.700,00 €

2.1.2Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.185.019,00 €

2.1.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

(Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2)

183.681,00 €

2.2.1Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

2.2.2Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

15.000,00 €

2.2.3

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2)

-15.000,00 €

2.3

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3)

168.681,00 €

2.4.1Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 €

2.4.2Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

128.866,00 €

2.4.3

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2)

-128.866,00€

2.5Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4.3)

39.815,00 €

3.Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen

0,00 €

4.Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0,00 €

5.Höchstbetrag der Kassenkredite

750.000,00 €

Bad Überkingen, 19.05.2026

gez. Matthias Heim

Bürgermeister

III. Bestätigung und Gesetzmäßigkeit und Genehmigungen

Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 05.05.2026, AZ: 13.2 – 911.42 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 und des Wirtschaftsplan 2026 bestätigt und die erforderlichen Kreditgenehmigungen in Höhe von 1.976.621 € sowie die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen – soweit erforderlich – erteilt.

IV. Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplan

Der Haushaltsplan der Gemeindeverwaltung Bad Überkingen für das Haushaltsjahr 2026 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb „ThermalBad Überkingen“ für das Jahr 2026 liegen, von

Dienstag, 26.05.2026 bis Mittwoch, 03.06.2026

je einschließlich, im Rathaus Bad Überkingen, Zimmer 1.6 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auch nach diesem Zeitraum ist eine Einsichtnahme möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07331/2009-32 ist erwünscht.

Bad Überkingen, den 19.05.2026

gez.

Matthias Heim

- Bürgermeister -

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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