Stadt Neuenstein
Gemarkung Neuenstein
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Taubensee“
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstein hat in öffentlicher Sitzung am 18.5.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Taubensee“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften auf Gemarkung der Kernstadt Neuenstein mit Datum vom 4.5.2026 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich rund 370 m nördlich des Siedlungsrandes von Neuenstein. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 15,1 ha.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Ziel und Zweck der Planung
Die Firma ABO Energy GmbH & Co. KG aA beabsichtigt nördlich der Stadt Neuenstein unmittelbar angrenzend an die Bundesautobahn BAB 6 eine ca. 15,1 ha große Freiflächenphotovoltaikanlage mit Batteriespeicher im Gewann Taubensee zu verwirklichen.
Die Stadt Neuenstein möchte zur Einhaltung der Klimaziele bzw. Treibhausgasreduzierung mit diesem Vorhaben den dringenden Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet unterstützen.
Photovoltaikfreiflächenanlagen sind im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB) nur in einem 200 m Korridor entlang der Bundesautobahn und der Bahnschiene privilegiert, d.h. ohne Bauleitplanung, zulässig. Da die Vorhabenfläche darüber hinausragt, muss ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan des GVV Hohenloher Ebene ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Hierfür wird aktuell der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet die planungsrechtliche Sicherung des geplanten Solarparks und ist damit Grundlage für seine Realisierung. Damit wird das Ziel der Steigerung der erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) als Erfordernis des Klimaschutzes direkt berücksichtigt. Das Vorhaben an sich ist als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels zu bewerten. Die Vorgaben und Ziele zum Klimaschutz sind berücksichtigt bzw. Kerninhalt der Planung.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 1.6. bis 10.7.2026 (jeweils einschließlich)
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht:
www.neuenstein.de/leben-wohnen/bauen/solarpark-taubensee
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Taubensee“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Art der Informationen/Urheber | Inhalt | Schutzgut |
Umweltbericht vom 4.5.2026 Wagner+Simon Ingenieure GmbH – Ingenieurbüro für Umweltplanung |
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Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung und Bestandsplan vom 12.5.2026 Wagner+Simon Ingenieure GmbH – Ingenieurbüro für Umweltplanung |
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Artenschutzfachliches Gutachten vom 3.3.2026 DNP – Die Naturschutzplaner |
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Blendgutachten Solarpark Neuenstein – Analyse der potenziellen Blendwirkung vom 24.3.2026 SolPEG GmbH |
| - Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Stellungnahme Landratsamt Hohenlohekreis vom 21.1.2026 | - Hinweis zum Naturschutz, zur Landwirtschaft, zum Bodenschutz und Altlasten, zum Grundwasserschutz, zu Oberflächengewässer und Hochwasserschutz, zum Bodenaushub, zum Immissionsschutz, zur Flurneuordnung, zu den Straßen und zum Baurecht |
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Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart – Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz + Ref. 21 – Raumordnung + Landesamt für Denkmalpflege vom 12.12.2025 |
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Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 1.12.2025 | - Hinweise zur Geologie, Bodenkunde und zum Bergbau | - Boden |
Stellungnahme Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems e.V. vom 19.11.2025 | - Hinweise zur Landwirtschaft und zum Ausgleich |
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Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt zum Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an stadtverwaltung@neuenstein.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift)
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Stadt (Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein),
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus im Flur gegenüber Zimmer 10 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Neuenstein, 26.5.2026
gez. Nicklas
Karl Michael Nicklas
Bürgermeister