Gemeinde Wimsheim
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat am 29.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die örtlichen Bauvorschriften zu Einfriedungen im vereinfachten Verfahren nach § 74 Abs. 6 LBO und § 13 BauGB zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme von Gewerbegebieten, Industriegebieten und Sondergebieten, die der Erholung dienen.
Ziel und Zweck der Planänderung
Mit der Änderung der örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine praktikable und einheitliche Regelung geschaffen werden, welche dazu beitragen soll, neue sowie bestehende Einfriedungen an die neuen städtebaulichen Gegebenheiten anzupassen.
Der Entwurf der Satzung zur Änderung der örtlichen Bauvorschriften für Einfriedungen vom 29.07.2025 wird mit der Begründung vom 15.08.2025 bis einschließlich 29.09.2025 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wimsheim unter der Internetseite/ Internetadresse
www.wimsheim.de/bauleitplanung/
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 22.08.2025 bis einschließlich 29.09.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch im Rathaus der Gemeinde Wimsheim während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Übermittlung kann elektronisch an die E-Mail-Adresse
bauamt@wimsheim.de
erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.wimsheim.de eingestellt.
Gemeinde Wimsheim, den 13.08.2025
Mario Weisbrich
Bürgermeister