Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 25.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Hähren“ im Orsteil Monakam aufzuheben sowie den gebilligten Entwurf der Aufhebungssatzung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist die Abgrenzung des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 10.02.2025 maßgebend.
Der Planbereich welcher aufgehoben werden soll, befindet sich im Bereich der heutigen Straßen: Am Hährenwald, Iltisweg, Maßholderweg, Feldheckenweg, Hochwiesenweg, Am Monakamer Kopf, Luchsweg, Hirschweg, Wieselweg, Monakamer Kirchweg, Rehweg, Dachsweg, Fuchseck und den Hasenweg.
Mit der Aufhebung des alten Bebauungsplans „Hähren“ wird sichergestellt, dass keine widersprüchlichen Regelungen bestehen und die rechtliche Klarheit für alle Beteiligten gewährleistet ist. Dies fördert nicht nur die Transparenz, sondern auch die Rechtssicherheit bei zukünftigen Bauvorhaben und schließt einen Rückfall in alte Planungsrechtliche Vorgaben für den Fall einer Nichtigkeit oder Feststellung einer Unwirksamkeit bestehender planungsrechtlicher Vorgaben aus neueren Bauleitplänen aus.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung wird mit Begründung im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter der Internetseite: stadt.bad-liebenzell.de/aktuelle-bauleitplanung/ während der Dauer der nachfolgenden Frist
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur
Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Bad Liebenzell im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/316 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-316 möglich
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahme soll elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@bad-liebenzell.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird unter obiger Internetseite in das Internet eingestellt. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt nachrichtlich.
Bad Liebenzell, 17.04.2025
gez.
Sebastian Kopp
1. Stellv. Bürgermeister