Der Gemeinderat der Gemeinde Rechberghausen hat am 10.04.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Schillerstraße“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro mquadrat vom 10.04.2025 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Das Wohngebiet westlich der Schillerstraße ist überwiegend von einer Einfamilienhausbebauung geprägt. Die ersten Gebäude im Gebiet westlich der Schillerstraße entstanden bereits in den 1930er Jahren, weitere Gebäude kamen in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren dazu. In jüngster Zeit ist in diesem Gebiet ein Generationenwechsel in der Eigentümerstruktur festzustellen. Dies betrifft insbesondere die Gebäude entlang der Schillerstraße, aber auch entlang des parallel verlaufenden Hölderlinwegs.
Mit dem Wechsel der Eigentümer einher geht häufig eine verstärkte An-, Um- oder Neubautätigkeit zur Anpassung des Gebäudebestandes an zeitgemäße technische Standards, aber auch an die jeweiligen Bedürfnisse der neuen Bewohner.
Für einen kleinen Teilbereich des Gebietes existiert der rechtskräftige Bebauungsplan „Gsteinig“ aus dem Jahr 1950, sowie ein Baulinienplan für den Bereich Faurndauer-, Berg-, Jahn- und Schillerstraße aus dem Jahr 1934. Diese sind aus heutiger Sicht aufgrund ihrer Festsetzungscharakteristik jedoch nur in begrenztem Maße geeignet, die weitere städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Für den überwiegenden Teil des Plangebiets beurteilt sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben anhand des § 34 BauGB und lässt daher sehr unterschiedliche Bebauungsmöglichkeiten zu.
Um die zukünftige bauliche Entwicklung im Gebiet steuern zu können, hat die Gemeinde beschlossen, in das Bebauungsplanverfahren „Westlich der Schillerstraße“ einzusteigen. Mit dem Bebauungsplan soll sichergestellt werden, dass mittel- bis langfristig vorgesehene Baumaßnahmen von privater Seite mit den Entwicklungszielen der Gemeinde in Einklang gebracht werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Rechberghausen, den 16.04.2025
Claudia Dörner
Bürgermeisterin