Der Gemeinderat der Stadt Bad Saulgau hat am 05.06.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Badstraße 2“ mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In selber Sitzung wurde der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 14.02.2025.
Im derzeit unbebauten Plangebiet in der Badstraße ist ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten geplant. Da die Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans „Paradiesstraße“ nicht ausreichen, soll auf Antrag des Grundstückseigentümers des Flurstücks Nr. 1940/1 der Gemarkung Saulgau der Bebauungsplan „Badstraße 2“ aufgestellt werden. Dieser beinhaltet die aktuellen Planungen im Vorhaben- und Erschließungsplan. Der die Flurstücke Nr. 1940/1 und 1670* (*-Teilflurstück) der Gemarkung Saulgau umfassende Geltungsbereich des Bebauungsplanes trägt dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung. Durch Aufstellung des neuen Bebauungsplans wird der alte Bebauungsplan „Paradiesstraße“ in diesem Teilbereich durch den neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Badstraße 2“ vollständig ersetzt.
Die Aufstellung des neuen Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt. Entsprechend wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung dient und weniger als 20.000
m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 14.02.2025 kann unter der Internet-Adresse www.bad-saulgau.de/de/bauen-wohnen-umwelt-verkehr/bauen-wohnen/bauleitplanung/index.php
im Zeitraum vom 20.06.2025 bis einschließlich 21.07.2025 abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Bad Saulgau, Oberamteistraße 11, 88348 Bad Saulgau von Montag bis freitagvormittags von 8:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstag und Donnerstag auch nachmittags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr öffentlich aus. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahme – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – bei der Bauverwaltung Zimmer 213 zu den oben genannten Öffnungszeiten möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Bad Saulgau, den 18.06.2025
Raphael Osmakowski-Miller
Bürgermeister