Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Schozachstraße 93“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Abstatt hat am 28. Januar 2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen...

Der Gemeinderat der Gemeinde Abstatt hat am 28. Januar 2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schozachstraße 93“ und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schozachstraße 93“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziele und Zwecke der Planung

Der bislang rechtskräftige Bebauungsplan ermöglicht die geplante Nachverdichtungsmaßnahme in diesem Umfang nicht. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Das vorhandene Wohnhaus soll abgerissen und dafür vier Mehrfamilienhäuser auf einer Tiefgarage errichtet werden. Das Plangebiet befindet sich in einem Wohngebiet mit dichterer Bebauung in Form von Reihen- und Mehrfamilienhäusern und fügt sich somit städtebaulich ein. Durch diese Nachverdichtungsmaßnahme kann dem auch in Abstatt gegebenen Wohnraummangel begegnet werden.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage von Abstatt, südlich der Schozach in der Schozachstraße. Es umfasst die Flurstücke Nr. 1550/7 (teilweise) und 1550/8. Im Südosten verläuft die Schozachstraße, im Südwesten angrenzend befindet sich ein öffentlicher Wohnweg. Im weiteren Süden und Westen schließt die vorhandene Wohnbebauung an. Im Nordosten verläuft ein Grasweg mit parallel geführtem Entwässerungsgraben. Im weiteren Norden und Osten befindet sich die Parkfläche des Schozachtals. Auf den nachfolgenden Planausschnitt wird verwiesen:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Schozachstraße 93“ und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Bewertung zum besonderen Artenschutz vom

10. Februar 2025 bis einschließlich 14. März 2025 (Auslegungsfrist)

beim Bürgermeisteramt Abstatt, Zimmer C11, Rathausstraße 30, 74232 Abstatt, während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Abstatt unter www.abstatt.de (Rathaus/Verwaltung/Öffentliche Bekanntmachungen) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Abstatt, Rathausstraße 30, 74232 Abstatt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Abstatt, 31. Januar 2025

gez. Klaus Zenth

Bürgermeister

Erscheinung
Abstatt im Schozachtal – Ortsnachrichten der Gemeinde Abstatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025

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Abstatt

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Abstatt
31.01.2025
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