Stadt Waibstadt
Rhein-Neckar-Kreis
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan/Örtliche Bauvorschriften „Waldstraße“,
Gemarkung Daisbach
Der Gemeinderat der Stadt Waibstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes, einschließlich der Örtlichen Bauvorschriften, gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldstraße“ erfolgt auf der Grundlage des § 13a BauGB im „beschleunigten Verfahren“ ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Ausarbeitung eines Umweltberichtes.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem nachfolgend abgebildeten Kartenausschnitt:
Ziel und Zweck der Planung
Es ist das erklärte Ziel der Stadt Waibstadt, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes, unter der Berücksichtigung der ökologischen Rahmenbedingungen und der städtebaulichen Situation, im Bereich der Waldstraße eine behutsame innerörtliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Damit geht die Planung auf die im Ortsteil Daisbach vorhandene Nachfrage nach Wohnbauflächen ein. Das Vorhaben ist aus einer städtebaulichen Gesamtkonzeption heraus entwickelt, in der eine durchgängige Wegverbindung, abseits der Daisbachtalstraße, zwischen der Waldstraße und der Schlossruine vorgesehen ist.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadt Waibstadt führt, auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslegung durch.
Bestandteil der öffentlich ausliegenden Entwurfsunterlagen ist auch die bereits vorliegende artenschutzrechtliche Potentialanalyse, welche zum Ergebnis kommt, dass im Zuge des weiteren Planungsprozesses folgende Arten vertiefend zu untersuchen sind:
Brutvögel, die Haselmaus, Reptilien, Fledermäuse, Schmetterlinge und Käfer
Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Örtlichen Bauvorschriften liegen in der Zeit vom
24.09.2025 bis 24.10.2025 im Rathaus der Stadt 74915 Waibstadt, Hauptstraße 31, Zimmer 24, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus..
Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet unter www.waibstadt.de abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können der Stadt Waibstadt Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter der E-Mail-Anschrift hauptamt@waibstadt.de elektronisch übermittelt werden. Sie können auch in Schriftform übersandt (Stadt 74915 Waibstadt, Hauptstraße 31) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 5 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs.1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Waibstadt, 19.09.2025
gez.
Boris Schmitt, Bürgermeister