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Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Großbettlingen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Einzelhandel und Wohnen“

Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Großbettlingen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Einzelhandel und Wohnen“...

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Großbettlingen

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Einzelhandel und Wohnen“  

  • Billigung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großbettlingen hat am 03.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Einzelhandel und Wohnen“ einschließlich Textteil und Begründung mit Datum vom 15.05.2024, Textteil und Begründung ergänzt mit Beschluss vom 03.06.2024, und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 LBO gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich über die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Einzelhandel und Wohnen“ umfasst eine ca. 0,91 ha große Fläche, wie sie sich aus dem dargestellten unmaßstäblichen Kartenausschnitt ergibt.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

- Im Norden durch die Metzinger Straße (Flst.-Nr. 1328/1),

- Im Osten durch Teilflächen der Flurstücke 1328/2, 1331 und 1377/1,

- Im Süden durch eine Teilfläche des landwirtschaftlich genutzten Flst.-Nr. 1377/1, 1363, 1362, 1335,

- Im Westen durch Teilflächen der Flst.-Nr. 1328/2, 1334, 1336, 1361, 1362, 1363, 1377/1.

Unmaßstäblicher Planausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplans „Einzelhandel und Wohnen“ vom 15.05.2024:

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung einschließlich des Umweltberichts, jeweils mit Datum vom 15.05.2024, Textteil und Begründung ergänzt mit Beschluss vom 03.06.2023, sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Gemeinde Großbettlingen veröffentlicht unter www.grossbettlingen.de im Zeitraum von je einschließlich

17.06.2024 bis 19.07.2024.

Im selben Zeitraum von je einschließlich

17.06.2024 bis 19.07.2024 liegen die Unterlagen zusätzlich im Rathaus, Schweizerhof 2, 72663 Großbettlingen, für jedermann zugänglich öffentlich aus.

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstag: geschlossen

Mittwoch: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Gemeinde Großbettlingen führt die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch.

Maßgebend sind folgende Unterlagen:

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung einschließlich des Umweltberichts, jeweils mit Datum vom 15.05.2024, Textteil und Begründung ergänzt mit Beschluss vom 03.06.2023.

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden veröffentlicht:

• Entwurf Umweltbericht mit Plandarstellung vom 15.05.2024

• Relevanzprüfung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, StadtLandFluss, 01.03.2023

• Fachgutachten zu den Geruchsimmissionen, Ingenieurbüro Dr. Dröscher, 13.03.2023

• Verkehrliche Untersuchungen, Einzelhandel und Wohnen, Tögelplan, 22.10.2020

• Verkehrliche Untersuchungen, Gesamtgebiet, Tögelplan 02.05.2023

• Untersuchung der Schallimmissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, W&W Bauphysik, 14.05.2024

• Geotechnischer Bericht, Grundwerk, 06.02.2023

• Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Behandlungs- und Beschlussvorschlägen, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung vom 15.05.2024

• Auswirkungsanalyse Netto, GMA vom 25.07.2019

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene wesentliche umweltbezogenen Informationen:

Die Stellungnahmen mit den laufenden Nummern sind in der Tabelle der Ergebnisse aus der Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Behandlungsvorschlägen enthalten.

Öffentlichkeit

1 Stellungnahme 1, Schreiben vom 28.08.2023

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1 Regierungspräsidium Stuttgart – Abteilung 2, Wirtschaft und Infrastruktur, Referat 21,

6 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz, Schreiben vom 08.09.2023 Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8, Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg, Schreiben vom 17.07.2023

7 Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Schreiben vom 09.08.2023

8 Verband Region Stuttgart, Schreiben vom 26.07.2023

9 Landratsamt Esslingen, Schreiben vom 31.08.2023

15 terranets bw GmbH, Schreiben vom 14.07.2023

18 Netze BW, Schreiben vom 14.08.2023

19 Fair Netz, Schreiben vom 11.08.2023

24 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 17.07.2023

27 Nabu Nürtingen und Umgebung, Schreiben vom 15.08.2023

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Art der umweltbezogenen InformationFundstelle
Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB (Wohngebiet „Kirchertäcker III“)

- zur Rechtswidrigkeit des § 13 b BauGB wegen Verstoßes gegen Europäisches Recht

- zu einer erforderlichen Umweltprüfung

- zum erforderlichen Ausgleich für den Eingriff in die Natur

- zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

- Stellungnahme 1

- Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. 2, Wirtschaft und Infrastruktur, Referat 21, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
- zu den Auswirkungen- Umweltbericht vom 15.05.2024
- zu Geruchsemissionen durch Pferde- und Rinderhaltung- Fachgutachten zu den Geruchsimmissionen

- zu Verkehrszählungen

- zu verkehrlichen Untersuchungen zum geplanten Lebensmittelmarkt

- zu verkehrlichen Untersuchungen zum Wohngebiet „Kirchertäcker“

- zu verkehrlichen Untersuchungen zum Gesamtgebiet

- zu den Verkehrsmengen auf der Metzinger Straße

- zu einer Lichtsignalanlage B 313 / Metzinger Straße

- Verkehrliche Untersuchungen, Einzelhandel und Wohnen

- Verkehrliche Untersuchungen, Gesamtgebiet

- zu den Schallimmissionen durch die B 313

- zu den Schallimmissionen durch den geplanten Lebensmittelmarkt

- zu Richtlinien für Lärmschutz an Straßen

- zur TA Lärm

- zum Schallschutz im Städtebau

- zum Schallschutz im Hochbau

- zu Immissionsrichtwerten

- zu Innenpegeln

- zu Außenbauteilen / zur Schallabstrahlung

- zu technischen Anlagen im Freien

- zu Ladetätigkeiten im Freien

- zum Betriebsverkehr

- zur Sammelbox für Einkaufswagen

- zu anlagenbezogenem Verkehr auf öffentlichen Straßen

- zu Immissionshöhen Straßenverkehr

- zu Immissionspunkten Einkaufsmarkt

- zum maßgeblichen Außenlärmpegel

- zu Berechnungsergebnissen Einkaufsmarkt

- zur Ermittlung der Beurteilungspegel

- zu Hinweisen zu Schallschutzmaßnahmen

- Untersuchung der Schallimmissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens

- zur Gründung und Bauausführung

- zur Bauwerksabdichtung über und unter dem Bemessungsgrundwasserspiegel

- zur Kampfmittelerkundung

- Geotechnischer Bericht
- zu Versorgungsstrukturen im Lebensmitteleinzelhandel- Auswirkungsanalyse Netto
- zu Versorgungsstrukturen in Großbettlingen
- zu verkehrlichen Belastungen- Stellungnahme 1

- zum Bundesraumordnungsplan Hochwasser

- zur Ablenkung und Blendung von Verkehrsteilnehmern

- zu Lärmschutzvorkehrungen

- Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. 2, Wirtschaft und Infrastruktur, Referat 21, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz
- zur örtlichen Versorgung der Bevölkerung- Verband Region Stuttgart

- zum Wasserspielplatz

- zu einer reduzierten Bauweise

- zur potenziellen Konfliktsituation durch Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit Wohnnutzungen

- zum Schutzanspruch der Wohnnutzungen

- zum Immissionsrichtwert für ein Allgemeines Wohngebiet

- zu den Verkehrsimmissionen durch die B 313

- zum Verkehrslärm

- zu Geruchsimmissionen durch Tierhaltungsanlagen

- zur Schonung gut geeigneter Böden und Standorte für Land- und Forstwirtschaft

- zum Erosionsschutz

- zum Bau von Tiefgaragen

- zur Entwicklungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe

- zum Trinkwasser

- zur Abwasserbeseitigung

- zu Altlasten

- zum Lärm

- zur Verkehrssicherheit

- zur Verkehrsberuhigung

- zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen

- zur Löschwasserversorgung

- zu Flächen für die Feuerwehr

- zur Müllentsorgung

- Landratsamt Esslingen

- zu Erdgashochdruckleitungen

- zum Schutzstreifen der Gasleitung

- terranets bw GmbH

- zur Stromversorgung

- zum Standort einer Trafostation

- Netze BW

- zur vorhandenen Erdgashochdruckleitung

- zum Schutzstreifen der Gasleitung

- Fair Netz

- zur wohnortnah und fußläufig erreichbaren Versorgung der Bevölkerung

- zur Schaffung günstigen Wohnraums

- zum Verlust landwirtschaftlich genutzter Böden

- Nabu Nürtingen und Umgebung

Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt
- zu den Auswirkungen- Umweltbericht vom 15.05.2024

- zu relevanten Artengruppen

- zu Vögeln

- zu Fledermäusen

- zu Reptilien

- zu Amphibien

- zu Schmetterlingen

- zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

- zu CEF-Maßnahmen

- Relevanzprüfung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

- zum Flächenverbrauch

- zu FFH-Mähwiesen

- zu einem geschützten Biotop

- zum Wanderkorridor für Amphibien

- zum Lebensraum von Zauneidechsen

- zur Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts

- Stellungnahme 1
- zu Schutzmaßnahmen für Amphibien
- zur Nichtbetroffenheit von Waldflächen- Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8, Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg

- zum Eingriff in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts

- zur großflächigen Flächeninanspruchnahme

- zu den Gehölzbeständen

- zu Schutzgebietskulissen

- zu mageren Flachlandmähwiesen

- zum geschützten Biotop „Sumpf an kleinem Graben südöstlich Großbettlingen“

- zum landesweiten Biotopverbund

- zum FFH-Gebiet „Albvorland Nürtingen-Kirchheim“

- zum Artenschutz

- zu Vögeln

- zu Reptilien

- zu Amphibien

- zu Fledermäusen

- zu Insekten und Schmetterlingen

- zum Umweltbericht einschließlich Eingriffs-/Ausgleichsbilanz

- zur Berücksichtigung der arten- und naturschutzrechtlichen Belange

- zur biologischen Vielfalt

- zu FFH-Mähwiesen

- zur Biodiversität

- zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen

- zur Umsiedlung von Zauneidechsen

- Landratsamt Esslingen

- zu Kompensationsmaßnahmen vor Ort

- zu Begrünungsmaßnahmen und Biotopverbesserungsmaßnahmen

- zu Goldammern

- zu mageren FFH-Mähwiesen

- zum Vorkommen von Grasfröschen und Zauneidechsen

- zur Anlage eines Laichgewässers

- Nabu Nürtingen und Umgebung

Schutzgut Boden / Fläche
- zu den Auswirkungen- Umweltbericht vom 15.05.2024

- zum Baugrund

- zu Bodenkennwerten

- zum Korrosionsverhalten der Böden

- zur Geotechnik

- Geotechnischer Bericht
- zum Flächenverbrauch- Stellungnahme 1

- zur Geotechnik

- zum Boden

- zu mineralischen Rohstoffen

- zum Bergbau

- zum Geotopschutz

- Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

- zum vorsorgenden Bodenschutz

- zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

- zu einem Bodenschutzkonzept

- zu einer bodenkundlichen Baubegleitung

- zur Schonung gut geeigneter Böden und Standorte für Land- und Forstwirtschaft

- zum Erosionsschutz

- zur Flurbilanz und Vorbehaltsflur Stufe I

- zum Bau von Tiefgaragen

- zur Versiegelung landbauwürdiger Flächen

- zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen

- Landratsamt Esslingen
- zum Erdmassenausgleich

- zum Verlust landwirtschaftlich genutzter Böden

- zu wichtigen Funktionen des Bodens

- zu Kompensationsmaßnahmen vor Ort

- zu den Auswirkungen auf den Boden

- Nabu Nürtingen und Umgebung

Schutzgut Wasser
- zu den Auswirkungen- Umweltbericht vom 15.05.2024

- zum Grundwasser

- zur Versickerung von Oberflächenwasser

- zu Grundwasserabsenkungen

- Geotechnischer Bericht
- zum Bundesraumordnungsplan Hochwasser- Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. 2, Wirtschaft und Infrastruktur, Referat 21, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz
- zum Grundwasser- Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

- zu Oberflächengewässern

- zur Wasserableitung und Regenwasserbehandlung

- zur Retentionsfläche bzw. zum Regenrückhaltebecken

- zur Einleitung von Niederschlagswasser

- zum Entwässerungskonzept

- zum Grundwasser

- zum Gewässerschutz

- zum Trinkwasser

- zur Abwasserbeseitigung

- Landratsamt Esslingen
- zu den Auswirkungen auf das Wasser- Nabu Nürtingen und Umgebung

Schutzgut Klima / Luft
- zu den Auswirkungen - Umweltbericht vom 15.05.2024

- zum Klimaschutz

- zu Wärmeinseln

- zu Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen

- Landratsamt Esslingen
- zu den Auswirkungen auf Klima und Luft- Nabu Nürtingen und Umgebung
Schutzgut Landschaftsbild / Erholung
- zu den Auswirkungen - Umweltbericht vom 15.05.2024
- zur Beeinträchtigung des Landschaftsbilds- Stellungnahme 1

- zur unterirdischen Verlegung von Telekommunikationslinien

- zum Verbot von Freileitungen in den örtlichen Bauvorschriften

- Deutsche Telekom Technik GmbH

Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- zu den Auswirkungen- Umweltbericht vom 15.05.2024

- zur Gründung und Bauausführung

- zur Bauwerksabdichtung über und unter dem Bemessungsgrundwasserspiegel

- zur Kampfmittelerkundung

- Geotechnischer Bericht

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf elektronischem Wege bei der Gemeinde Großbettlingen über folgende E-Mailadresse abgegeben werden:

gemeinde@grossbettlingen.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, z. B. schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Rathauses mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Großbettlingen, den 06.06.2024

Christopher Ott, Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Unser Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Großbettlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2024
von Gemeinde Großbettlingen
13.06.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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