
Der Gemeinderat der Gemeinde Villingendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.09.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Villingendorf. Südlich grenzt es an bestehende Wohnbebauung, während sich in westlicher und nördlicher Richtung landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen. Im Osten wird das Gebiet durch den Wiesenweg begrenzt, der gleichzeitig die verkehrliche Erschließung sicherstellt. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,44 ha beinhaltet Teile des Flurstücks 1971.
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines modernen Feuerwehrhauses geschaffen werden. Ziel ist es, eine funktionsgerechte und zukunftsfähige Unterbringung der örtlichen Feuerwehr an einem verkehrlich gut erschlossenen und städtebaulich geeigneten Standort zu ermöglichen.
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
wird in der Zeit vom 24.10.2025 bis einschließlich 26.11.2025 im Internet unter www.villingendorf.de/de/info-aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Villingendorf, 23.10.2025
gez. Marcus Türk
Bürgermeister
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
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Dienstagnachmittag 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14:00 – 18:00 Uhr
