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Öffentliche Bekanntmachung BBplan Feuerwehrhaus

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Feuerwehrhaus“ - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB - - Frühzeitige Beteiligung...
Bebauungsplan Feuerwehrhaus

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Feuerwehrhaus“

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB -

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Villingendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.09.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Villingendorf. Südlich grenzt es an bestehende Wohnbebauung, während sich in westlicher und nördlicher Richtung landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen. Im Osten wird das Gebiet durch den Wiesenweg begrenzt, der gleichzeitig die verkehrliche Erschließung sicherstellt. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,44 ha beinhaltet Teile des Flurstücks 1971.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines modernen Feuerwehrhauses geschaffen werden. Ziel ist es, eine funktionsgerechte und zukunftsfähige Unterbringung der örtlichen Feuerwehr an einem verkehrlich gut erschlossenen und städtebaulich geeigneten Standort zu ermöglichen.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 17.09.2025. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 17.09.2025.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • zeichnerischem Teil,
  • Textteil,
  • örtlichen Bauvorschriften und
  • Begründung inklusive Anlagen (Erläuterungsbericht Standortfindung neues Feuerwehrgerätehaus, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Umweltbericht inkl. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Bodengutachten, Probenentnahme und Deklarationsanalysen)

wird in der Zeit vom 24.10.2025 bis einschließlich 26.11.2025 im Internet unter www.villingendorf.de/de/info-aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: info@villingendorf.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Villingendorf, Bürgerbüro, Hauptstraße 2, 78667 Villingendorf während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Villingendorf, Bürgerbüro, Hauptstraße 2, 78667 Villingendorf während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Villingendorf, 23.10.2025

gez. Marcus Türk

Bürgermeister

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Freitag 8:00 – 11:30 Uhr

Dienstagnachmittag 14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstagnachmittag 14:00 – 18:00 Uhr

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`s Blättle – Mitteilungsblatt der Gemeinde Villingendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2025
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