Bürgermeisteramt Oedheim
74229 Oedheim
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Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Bahnhofsareal – 2. Änderung“

– Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB – * Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit...

– Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB –

* Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB *

Der Gemeinderat der Gemeinde Oedheim hat am 17.3.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bahnhofsareal – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gefasst.

1. Das Plangebiet wird begrenzt:

im Westen durch die Flurstücke 253/2, 253/3, 253/4

im Norden durch den Säukiesweg mit dem Flurstück 256 und die Flurstücke 256/2, 256/4

im Osten durch die Teilfläche des Flurstücks 253/5

im Süden durch die Kreisstraße K 2139 Kochendorfer Straße

Maßgebend für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der Lageplan vom 17.3.2025. Der Planbereich ist im nachfolgend verkleinert wiedergegebenen Kartenausschnitt dargestellt.

2. Anlass und Ziel der Planung:

Der Betreiber des EDEKA plant eine Erweiterung des bestehenden Marktes in der Kochendorfer Straße. Die Verkaufsfläche soll von 1.510 m² auf 1.820 m² erhöht werden. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofsareal – 1. Änderung“ notwendig. Der Markt soll in Richtung Osten vergrößert werden. In diesem Zuge ist die Erweiterung der Stellplatzfläche im östlichen Teil des Plangebiets auf dem ehemaligen Bahnhofsareal erforderlich.

Mit der Erstellung des Bebauungsplans sollen die erforderlichen Randbedingungen für die langfristige Nutzung als Lebensmitteleinzelhandel geschaffen werden und dadurch die Lebensmittelgrundversorgung in Oedheim weiterhin gesichert und verbessert werden.

In diesem Zuge soll zur Entlastung des Knotenpunkts an der Kocherbrücke die Verlegung des Säukieswegs über das Plangebiet erfolgen. Durch die Abkopplung wird der Verkehr auf die Kochendorfer Straße und von dem Knotenpunkt Kocherbrücke weg geleitet. Somit wird die verkehrliche Überlastung des Knotenpunktes an der Kocherbrücke entschärft.

3. Umweltprüfung gemäß § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 1 BauGB

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung und er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB abgesehen werden. Von der Artenschutzprüfung kann nicht abgesehen werden. Diese wurde durch das Ingenieurbüro für Umweltplanung Wagner + Simon GmbH, Mosbach durchgeführt und abgeschlossen.

4. Billigungsbeschluss des Bebauungsplanentwurfs „Bahnhofsareal – 2. Änderung“ und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oedheim hat am 17.3.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf „Bahnhofsareal – 2. Änderung“ mitsamt den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung, dem Fachbeitrag Artenschutz, dem Nahversorgungskonzept mit Auswirkungsanalyse und dem Gutachten zur umwelttechnischen Betrachtung des Untergrunds in der Fassung vom 17.3.2025 gebilligt.

Außerdem wurde die Verwaltung damit beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

5. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofsareal – 2. Änderung“ mitsamt den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung, dem Fachbeitrag Artenschutz, dem Nahversorgungskonzept mit Auswirkungsanalyse und des Gutachtens zur umwelttechnischen Betrachtung des Untergrunds in der Fassung vom 17.3.2025 wird vom 20.3.2025 bis einschließlich 25.4.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Oedheim unter folgendem Link

www.oedheim.de/rathaus-service/planen-bauen/aktuelle-bauleitplanverfahren

sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg für Bauleitplanverfahren bereitgestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Foyer des Rathauses, Ratsstraße 1, 74229 Oedheim, während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt.

Hinweise

  • Stellungnahmen sollen in elektronischer Weise übermittelt werden, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  • Zur Bearbeitung der abgegebenen Stellungnahmen werden neben den vorgebrachten Hinweisen und Informationen auch die angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes gespeichert. Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Gemeinde Oedheim unter
    www.oedheim.de/gemeinde-oedheim/impressum-service/datenschutz/datenschutz.
  • Vorgebrachte Stellungnahmen werden den Gemeinderäten der Gemeinde in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
  • Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
  • Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Bahnhofsareal – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie die Billigung des Planentwurfs und der Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit gemäß § 13a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Oedheim, 19.3.2025

gez. Schmitt, Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oedheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025

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Oedheim

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