Der Gemeinderat der Gemeinde Adelberg hat am 06.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Dürrstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen. Daraufhin wurde vom 28.06.2024 bis einschließlich zum 29.07.2024 die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Vorgebracht wurden seitens der Behörden verschiedene Hinweise zum Umwelt- und Naturschutz, aber auch zum Artenschutz, die zum Großteil in den Bebauungsplan eingearbeitet werden konnten. Raumbedeutsame Belange stehen dem Bebauungsplan nicht entgegen, jedoch wurde angeregt, die Ausführungen in der Begründung zum Erreichen der erforderlichen Wohndichte im Gebiete genauer zu erläutern. Des Weiteren gingen seitens der Öffentlichkeit einige Stellungnahmen ein, die sich unter anderem für die Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Parkplätze aussprechen.
Die eingegangenen Stellungnahmen waren für die Gemeinde Anlass, den Entwurf des Bebauungsplans in Teilbereichen zu ändern und anzupassen.
Insbesondere im Verknüpfungsbereich der Dürrstraße mit dem Osianderweg und der geplanten Erschließungsstraße im Nordosten des Gebietes, haben sich deutliche Änderungen in der Straßenführung, Erschließungsplanung und der Aufteilung der Flächen ergeben.
Im Wesentlichen wurde die Achse der geplante Verkehrsfläche parallel zum Feldweg in Richtung Westen verschoben, wodurch das geplante Grundstück westlich des Feldweges verkleinert und das Grundstück östlich der geplanten Straße vergrößert wurde. Durch die Neuaufteilung der Flächen in diesem Bereich können entlang der geplanten Verkehrsfläche drei weitere Längsparkplätze für die Öffentlichkeit vorgesehen werden. Ebenso können entlang der Dürrstraße zwei weitere Parkplätze entstehen, wodurch somit in Summe acht öffentliche Stellplätze geschaffen werden. Dies kommt auch den Anregungen seitens der Öffentlichkeit entgegen.
Zusätzlich wurde zur Unterbringung einer notwendigen Trafostation, eine Versorgungsfläche im zentralen Bereich oberhalb der Dürrstraße vorgesehen. Ein Teil der öffentlichen Grünfläche im Nordosten des Bebauungsplans wird als nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Das Pflanzgebot 2 bleibt auf den geplanten Grundstückflächen erhalten.
Eine Teilfläche des Flurstücks 767 (bestehender Feldweg) wird als öffentliche Verkehrsgrünfläche festgesetzt.
Da die Änderungen auch die planungsrechtlichen Festsetzungen betreffen und einige Änderungen die Grundzüge der Planung berühren, ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich.
Der erneute Entwurf zum Bebauungsplan „Dürrstraße“ wurde in öffentlicher Sitzung am 26.09.2024 vom Gemeinderat beschlossen und ist im folgenden Planausschnitt dargestellt.
Der Bebauungsplan wurde bislang gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass § 13b BauGB unions-rechtswidrig ist und somit nicht mehr angewendet werden kann. Zwischenzeitlich regelt der § 215a BauGB die Beendigung von Bebauungsplanverfahren, die nach § 13b BauGB begonnen wurden.
Der vorliegende Bebauungsplan wird in Anwendung des § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Zu dem Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Dieser ist dem Bebauungsplan beigefügt.
Bestandteil der Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans „Dürrstraße“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung vom 26.09.2024, die Anlagen zur Begründung (Artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltbericht, Vorprüfung des Einzelfalls, Geräuschimmissionsprognose), sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom
07.10.2024 bis einschließlich zum 21.10.2024 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet veröffentlicht und sind zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Adelberg öffentlich einsehbar.
Die genannten Unterlagen können unter www.m-quadrat.cc/downloads.phpp und auf der Homepage der Gemeinde Adelberg unter www.adelberg.de/rathaus-gemeinderat/aktuelles-amtliche-bekanntmachungen eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren und zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans Stellung beziehen. (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde@adelberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich per Brief oder mündlich zur Niederschrift).
Um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitteilen oder Rückfragen stellen zu können, ist die Angabe der Kontaktdaten der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07166 910110 zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Bürgermeisteramt, Vordere Hauptstraße 2, 73099 Adelberg zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Adelberg, den 02.10.2024
Carmen Marquardt
Bürgermeisterin