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Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wasen, 2. Erweiterung“

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wasen, 2. Erweiterung“ - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2...
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wasen, 2. Erweiterung“

- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB -

Am 15.10.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Villingendorf in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 28.08.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Gemeinde Villingendorf. Das Plangebiet ist mit einem mittleren Gefälle von ca. 7,5 % nach Nordosten geneigt und liegt topographisch etwa zwischen 627 m üNHN und 637 m üNHN (DHHN2016). Im Osten schließt es an die bestehende gewerbliche Bebauung und im Norden an das bestehende Mischgebiet. Im weiteren südlichen Bereich verläuft die BAB 81 (Stuttgart-Singen). Die Grundstücke sind größtenteils im privaten Eigentum. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 4,9 ha beinhaltet die Flurstücke 915 i.T., 917 i.T., 918, 919 i.T., 926/1, 928/1, 929, 930, 930/1, 931, 933 i.T., 936/18 i.T., 1071/1 i.T.1071/2.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:

  • Entwicklung einer Streuobstwiese durch Gehölzpflanzungen und extensive Grünlandnutzung, sowie Anlage von Feldhecken auf Flurstück-Nr.: 1216, Gemarkung Villingendorf, Flächengröße: 1.730 m² (gem. nachstehendem Planausschnitt).
  • Zum Ausgleich des verbleibenden Ausgleichsdefizits wird auf die folgenden Ökokontomaßnahmen der Gemeinde Villingendorf zurückgegriffen:
    K2: Ökokontomaßnahme im Waldbestand im Distrikt Hüllberg: Umbau abgest. Eschenwald in Eichen-Sekundärwald.
    K3: Ökokontomaßnahme im Waldbestand Distrikt Hüllberg: Waldinnentraugestaltung.
    K4: Ökokontomaßnahme im Waldbestand Distrikt Hüllberg: Belassen von Waldinseln (= Habitatbaumgruppen)

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wasen“ hat im Jahre 2002 die Rechtskraft erlangt. Das derzeit verfügbare Gewerbegebiet ist weitgehend aufgesiedelt. Vorhandene Freiflächen sind für eventuelle Betriebserweiterungen vorgesehen. Mit der 2. Erweiterung des Bebauungsplans soll die gewerbliche Entwicklung in der Gemeinde für die Zukunft sichergestellt werden.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 28.08.2025. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 28.08.2025.
  • Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind:
  • Landesamt für Geologie vom 20.06.2023 mit Hinweisen zu Geotechnik, Boden, mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz.
  • Regierungspräsidium Freiburg – Referat 21 vom 22.06.2023 zu Schonung Außenbereichsflächen und Ausgleichsbedarf.
  • Untere Naturschutzbehörde vom 22.06.2023 (mit Stellungnahme vom 15.09.2022) mit dem Hinweis, dass neben den üblichen Bestandserfassungen als Basis für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich sind. Hinweis auf ggf. Vorkommen von Vogelarten der landwirtschaftlichen Feldflur, ggf. Vorkommen der Dicken Trespe, ggf. Vorkommen der Zauneidechse. Das Grünland ist im Hinblick auf Ausprägung als geschütztes artenreiches Grünland zu untersuchen.
  • Gewerbeaufsicht vom 22.06.2023 bedauert Wegfall von Lärmschutzwall.
  • Umweltschutzamt verweist auf Stellungnahme vom 15.09.2022 mit Hinweis zur Notwendigkeit einer Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung sowie einem sparsamen und schonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden. Hinweis auf Bodenschutz- und Verwertungskonzept, Erdmassenausgleich, Grundwasserneubildung und Dränungen sowie Hinweisen zum Wasserschutzgebiet.
  • Öffentlichkeit zu entfallendem Lärmschutzwall und Vorschlag alternativer Lärmschutzwand, mit Hinweisen zu ökologischer Wertigkeit.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • Abwägungsprotokoll,
  • zeichnerischem Teil,
  • Textteil,
  • örtlichen Bauvorschriften und
  • Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)

wird in der Zeit vom 24.10.2025 bis einschließlich 26.11.2025 im Internet unter www.villingendorf.de/de/info-aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: info@villingendorf.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Villingendorf, Bürgerbüro, Hauptstraße 2, 78667 Villingendorf während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Villingendorf, Bürgerbüro, Hauptstraße 2, 78667 Villingendorf während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Villingendorf, 23.10.2025

gez. Marcus Türk,

Bürgermeister

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Freitag8:00 – 11:30 Uhr

Dienstagnachmittag14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstagnachmittag14:00 – 18:00 Uhr

Anhang
Dokument
Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt der Gemeinde Villingendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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