
Am 15.10.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Villingendorf in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 28.08.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Gemeinde Villingendorf. Das Plangebiet ist mit einem mittleren Gefälle von ca. 7,5 % nach Nordosten geneigt und liegt topographisch etwa zwischen 627 m üNHN und 637 m üNHN (DHHN2016). Im Osten schließt es an die bestehende gewerbliche Bebauung und im Norden an das bestehende Mischgebiet. Im weiteren südlichen Bereich verläuft die BAB 81 (Stuttgart-Singen). Die Grundstücke sind größtenteils im privaten Eigentum. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 4,9 ha beinhaltet die Flurstücke 915 i.T., 917 i.T., 918, 919 i.T., 926/1, 928/1, 929, 930, 930/1, 931, 933 i.T., 936/18 i.T., 1071/1 i.T.1071/2.
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wasen“ hat im Jahre 2002 die Rechtskraft erlangt. Das derzeit verfügbare Gewerbegebiet ist weitgehend aufgesiedelt. Vorhandene Freiflächen sind für eventuelle Betriebserweiterungen vorgesehen. Mit der 2. Erweiterung des Bebauungsplans soll die gewerbliche Entwicklung in der Gemeinde für die Zukunft sichergestellt werden.
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
wird in der Zeit vom 24.10.2025 bis einschließlich 26.11.2025 im Internet unter www.villingendorf.de/de/info-aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Villingendorf, 23.10.2025
gez. Marcus Türk,
Bürgermeister
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag bis Freitag8:00 – 11:30 Uhr
Dienstagnachmittag14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstagnachmittag14:00 – 18:00 Uhr