Aus den Rathäusern

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG - Bebauungsplan "Hummelwiese" (Neuaufstellung im Regelverfahren)

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neunkirchen Bebauungsplan „Hummelwiese“ (Neuaufstellung im Regelverfahren) Offenlegung...
Foto: Gemeinde

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeinde Neunkirchen

Bebauungsplan „Hummelwiese“

(Neuaufstellung im Regelverfahren)

Offenlegung

des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs

der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen hat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Hummelwiese“ (Neuaufstellung im Regelverfahren)und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Hauptort Neunkirchen mit Datum vom 06.05.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.


Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Planung ist die Schaffung von fünf Wohnbauplätzen in der nördlichen Ortslage von Neunkirchen.

Die Pattbergstraße und die Karlstraße, die im oberen Bereich des Worzenwiesengrabens verlaufen, sind dort bislang nur einseitig bebaut. Die neue Bebauung soll sich daher ergänzend entlang der Pattbergstraße und der Karlstraße in den Bestand einfügen.

Im Zuge der Planung soll zudem der Spielplatz Hummelwiese mit seinem Gehölzbestand planungsrechtlich gesichert werden.

Offenlegung

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie der Fachbeitrag Artenschutz, der Grünordnerischer Beitrag, die Ingenieurgeologische Stellungnahme zur Beurteilung Grundwasserschutz und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 23.05.2025 bis 27.06.2025

unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen veröffentlicht:

neunkirchen-baden.de/leben-wohnen/leben-wohnen/bauflaechen

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen

Zum Bebauungsplan „Hummelwiese“ (Neuaufstellung im Regelverfahren) sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

Art der Informationen / UrheberInhaltSchutzgut

Umweltbericht

Wagner + Simon Ingenieure GmbH

06.05.2025

  • Ziele des Umweltschutzes mit Bedeutung für den Bebauungsplan und die Art der Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange bei der Aufstellung
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter

Fachbeitrag Artenschutz

Wagner + Simon Ingenieure GmbH

07.11.2023/06.05.2025

  • Lebensraumbereiche und -strukturen
  • Wirkung des Bebauungsplans
  • Europäische Vogelarten
  • Fledermäuse
  • Zauneidechse
  • Großer Feuerfalter
Tiere und Pflanzen

Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Wagner + Simon Ingenieure GmbH

06.05.2025

  • Bestandsaufnahme und
    -bewertung
  • Konflikte und Beeinträchtigungen
  • Wirkungen des Bebauungsplans
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Eingriffe
  • Eingriffe und ihr Ausgleich
Tier und Pflanzen, Luft und Klima, Boden, Wasser, Landschaftsbild und Erholung

Ingenieurgeologische Stellungnahme - Beurteilung der geplanten Bebauung hinsichtlich des Grundwasserschutzes

Dr. Behnisch GmbH

16.01.2023

  • Beurteilung der geplanten Bebauung hinsichtlich des Grundwasserschutzes
  • Ergebnisse Rammkernsondierungen
Boden, Wasser

Stellungnahme

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

15.01.2025

  • Hinweise zum Umweltbericht
  • Anregungen zum Grünordnerischen Beitrag
  • Hinweis zur Sicherung der Kompensationsmaßnahme
  • Hinweise auf den Grundwasserschutz
  • Hinweise zum Brandschutz
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit

Stellungnahme

Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg

10.12.2024

  • geotechnische Hinweise
Boden

Stellungnahme zur geplanten Bebauung in Bezug auf die Kaltluftzufuhr

Lohmeyer GmbH

01.07.2021

  • Einschätzungen der Auswirkungen auf die klimatische Situation
Luft und Klima

Stellungnahme Bürger/in 1

02.05.2025

  • Bedenken bzgl. der klimatischen Auswirkungen
  • Bedenken bzgl. der Aktualität der artenschutzrechtlichen Prüfung
  • Bedenken bzgl. der entstehenden Eingriffe
  • Bedenken bzgl. Starkregenbedingten Überflutungen
  • Bedenken bzgl. Grundwassergefährdung
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft

Stellungnahme Bürger/in 2

16.01.2025

  • Bedenken bzgl. Kaltluftzufuhr und Wasserrückhaltefähigkeit
  • Bedenken bzgl. Umfang Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung
  • Bedenken bzgl. der Verkehrssituation
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplans abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden

  • z. B. per E-Mail an post@neunkirchen-baden.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift)

oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z. B.

  • schriftlich an die Gemeinde (Gemeinde Neunkirchen, Marktplatz 1, 74867 Neunkirchen),

oder

  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o. g. Zeitraum im Rathaus, Marktplatz 1, 74867 Neunkirchen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs.5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Neunkirchen, den 22.05.2025

Bernhard Knörzer

Bürgermeister

Erscheinung
Kleiner Odenwald – aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Gemeinde Neunkirchen
22.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Aglasterhausen
Neunkirchen
Schwarzach

Kategorien

Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto