ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Neunkirchen
(Neuaufstellung im Regelverfahren)
Der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen hat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Hummelwiese“ (Neuaufstellung im Regelverfahren)und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Hauptort Neunkirchen mit Datum vom 06.05.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Ziel der Planung ist die Schaffung von fünf Wohnbauplätzen in der nördlichen Ortslage von Neunkirchen.
Die Pattbergstraße und die Karlstraße, die im oberen Bereich des Worzenwiesengrabens verlaufen, sind dort bislang nur einseitig bebaut. Die neue Bebauung soll sich daher ergänzend entlang der Pattbergstraße und der Karlstraße in den Bestand einfügen.
Im Zuge der Planung soll zudem der Spielplatz Hummelwiese mit seinem Gehölzbestand planungsrechtlich gesichert werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie der Fachbeitrag Artenschutz, der Grünordnerischer Beitrag, die Ingenieurgeologische Stellungnahme zur Beurteilung Grundwasserschutz und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 23.05.2025 bis 27.06.2025
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen veröffentlicht:
neunkirchen-baden.de/leben-wohnen/leben-wohnen/bauflaechen
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Zum Bebauungsplan „Hummelwiese“ (Neuaufstellung im Regelverfahren) sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Art der Informationen / Urheber | Inhalt | Schutzgut |
Umweltbericht Wagner + Simon Ingenieure GmbH 06.05.2025 |
| Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter |
Fachbeitrag Artenschutz Wagner + Simon Ingenieure GmbH 07.11.2023/06.05.2025 |
| Tiere und Pflanzen |
Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Wagner + Simon Ingenieure GmbH 06.05.2025 |
| Tier und Pflanzen, Luft und Klima, Boden, Wasser, Landschaftsbild und Erholung |
Ingenieurgeologische Stellungnahme - Beurteilung der geplanten Bebauung hinsichtlich des Grundwasserschutzes Dr. Behnisch GmbH 16.01.2023 |
| Boden, Wasser |
Stellungnahme Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis 15.01.2025 |
| Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit |
Stellungnahme Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg 10.12.2024 |
| Boden |
Stellungnahme zur geplanten Bebauung in Bezug auf die Kaltluftzufuhr Lohmeyer GmbH 01.07.2021 |
| Luft und Klima |
Stellungnahme Bürger/in 1 02.05.2025 |
| Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft |
Stellungnahme Bürger/in 2 16.01.2025 |
| Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplans abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z. B.
oder
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o. g. Zeitraum im Rathaus, Marktplatz 1, 74867 Neunkirchen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs.5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Neunkirchen, den 22.05.2025
Bernhard Knörzer
Bürgermeister