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Öffentliche Bekanntmachung – Bebauungsplan „Solarpark Neurott Neckarkatzenbach“

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neunkirchen Bebauungsplan „Solarpark Neurott Neckarkatzenbach“ Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes...
Foto: Gemeinde

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeinde Neunkirchen

Bebauungsplan „Solarpark Neurott Neckarkatzenbach“

Offenlegung

des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs

der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen hat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Neurott Neckarkatzenbach“und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriftenim Ortsteil Neckarkatzenbachmit Datum vom 06.05.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

hier: Plan einfügen


Ziel und Zweck der Planung

Nordwestlich von Neckarkatzenbach plant die STARVERT Energy GmbH einen rd. 4,3 ha großen Solarpark.

Darin soll eine größtenteils von Wald und Obstbäumen umgebene Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen, die sich verträglich in die Landschaft integriert. Ziel der Planung ist die klimafreundliche Stromgewinnung mittels Solarenergie. Der Bebauungsplan soll dabei das Vorhaben planungsrechtlich sichern.

Offenlegung

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie der Fachbeitrag Artenschutz, der Grünordnerischer Beitrag und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 23.05.2025 bis 27.06.2025

unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen veröffentlicht:

neunkirchen-baden.de/leben-wohnen/leben-wohnen/bauflaechen

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen

Zum Bebauungsplan „Solarpark Neurott Neckarkatzenbach“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

Art der Informationen / UrheberInhaltSchutzgut

Umweltbericht

Wagner + Simon Ingenieure GmbH

06.05.2025

  • Ziele des Umweltschutzes mit Bedeutung für den Bebauungsplan und die Art der Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange bei der Aufstellung
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter

Fachbeitrag Artenschutz

Wagner + Simon Ingenieure GmbH

05.05.2025

  • Lebensraumbereiche und -strukturen
  • Wirkung des Bebauungsplans
  • Europäische Vogelarten
  • Fledermäuse
  • Zauneidechse
  • Haselmaus
  • Tag- und Nachtfalter
Tiere und Pflanzen

Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Wagner + Simon Ingenieure GmbH

06.05.2025

  • Bestandsaufnahme und
    -bewertung
  • Konflikte und Beeinträchtigungen
  • Wirkungen des Bebauungsplans
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Eingriffe
  • Eingriffe und ihr Ausgleich
Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Boden, Wasser, Landschaftsbild und Erholung

Stellungnahme

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

17.01.2025

  • Hinweis auf Lage im Regionalen Grünzug und im Landschaftsschutzgebiet
  • Anregungen zum Umweltbericht
  • Hinweise zum Artenschutz
  • Hinweise und Anregungen zum Grünordnerischen Beitrag
  • Hinweise zur Lage im Wasserschutzgebiet und zum Grundwasserschutz
  • Hinweise und Anregungen zum Gewässerrandstreifen des Krebsbachs
  • Hinweise zum Bodenschutz
  • Bedenken bezüglich Blendwirkungen
  • Hinweise zum Brandschutz
  • Bedenken bzgl. Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit

Stellungnahme

Verband Region Rhein-Neckar

17.01.2025

  • Hinweise zu den Vorgaben des Regionalplans
  • Hinweis zur Lage im Regionalen Grünzug und im Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz
  • Hinweis zur Lage im Landschaftsschutzgebiet und im Wasserschutzgebiet
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit

Stellungnahme

Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen

16.01.2025

  • Hinweise zu den Vorgaben des Regionalplans
  • Hinweis zur Lage im Regionalen Grünzug und im Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz
  • Hinweis zur Lage im Landschaftsschutzgebiet und im Wasserschutzgebiet
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit

Stellungnahme

Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. 5 – Umwelt (Stabsstelle für die Energiewende, Windenergie und Klimaschutz)

13.01.2025

  • Ausführungen zu den Klimaschutzzielen
  • Hinweis zur Lage im Landschaftsschutzgebiet
Luft und Klima, Landschaft

Stellungnahme

Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart

09.12.2024

  • Hinweise zur archäologischen Denkmalpflege
Boden, Kultur- und sonstige Sachgüter

Stellungnahme

Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg

10.12.2024

  • Hinweise zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen
  • Hinweise zur angewandten Geologie
Boden

Stellungnahme

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Kreisverband Neckar-Odenwald-Kreis

21.02.2025

  • Bedenken bezüglich Beeinträchtigungen von Landwirtschaft und Natur und Landschaft
  • Anregungen zum Bodenschutz
  • Anregungen zum Ausgleich der Eingriffe
Boden, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft und Erholung, Mensch und seine Gesundheit

Stellungnahme

Naturpark Neckartal-Odenwald e.V.

09.12.2024

  • Allgemeine Ausführungen zum Naturpark
  • Forderungen bzw. Anforderungen an den Solarpark
Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft und Erholung

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,

  • z.B. per E-Mail an post@neunkirchen-baden.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift)

oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.

  • schriftlich an die Gemeinde (Gemeinde Neunkirchen, Marktplatz 1, 74867 Neunkirchen)

oder

  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus, Marktplatz 1, 74867 Neunkirchen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Neunkirchen, den 22.05.2025

Bernhard Knörzer

Bürgermeister

Erscheinung
Kleiner Odenwald – aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Gemeinde Neunkirchen
22.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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