Der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen hat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Neurott Neckarkatzenbach“und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriftenim Ortsteil Neckarkatzenbachmit Datum vom 06.05.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Nordwestlich von Neckarkatzenbach plant die STARVERT Energy GmbH einen rd. 4,3 ha großen Solarpark.
Darin soll eine größtenteils von Wald und Obstbäumen umgebene Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen, die sich verträglich in die Landschaft integriert. Ziel der Planung ist die klimafreundliche Stromgewinnung mittels Solarenergie. Der Bebauungsplan soll dabei das Vorhaben planungsrechtlich sichern.
Offenlegung
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie der Fachbeitrag Artenschutz, der Grünordnerischer Beitrag und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 23.05.2025 bis 27.06.2025
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen veröffentlicht:
neunkirchen-baden.de/leben-wohnen/leben-wohnen/bauflaechen
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Zum Bebauungsplan „Solarpark Neurott Neckarkatzenbach“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Art der Informationen / Urheber | Inhalt | Schutzgut |
Umweltbericht Wagner + Simon Ingenieure GmbH 06.05.2025 |
| Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter |
Fachbeitrag Artenschutz Wagner + Simon Ingenieure GmbH 05.05.2025 |
| Tiere und Pflanzen |
Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Wagner + Simon Ingenieure GmbH 06.05.2025 |
| Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Boden, Wasser, Landschaftsbild und Erholung |
Stellungnahme Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis 17.01.2025 |
| Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit |
Stellungnahme Verband Region Rhein-Neckar 17.01.2025 |
| Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit |
Stellungnahme Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen 16.01.2025 |
| Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit |
Stellungnahme Regierungspräsidium Karlsruhe – Abt. 5 – Umwelt (Stabsstelle für die Energiewende, Windenergie und Klimaschutz) 13.01.2025 |
| Luft und Klima, Landschaft |
Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart 09.12.2024 |
| Boden, Kultur- und sonstige Sachgüter |
Stellungnahme Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg 10.12.2024 |
| Boden |
Stellungnahme Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Kreisverband Neckar-Odenwald-Kreis 21.02.2025 |
| Boden, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft und Erholung, Mensch und seine Gesundheit |
Stellungnahme Naturpark Neckartal-Odenwald e.V. 09.12.2024 |
| Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft und Erholung |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
oder
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus, Marktplatz 1, 74867 Neunkirchen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Neunkirchen, den 22.05.2025
Bernhard Knörzer
Bürgermeister