Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2025 die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen beraten. In der öffentlichen Sitzung am 14.05.2025 hat der Gemeinderat den Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Anlass und Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplans ist das Ziel der Stadt Wildberg, neben neuen Baugebietsentwicklungen im unbeplanten Außenbereich vorrangig auch kleinteilige wohnbauliche Entwicklungsoptionen im Siedlungsbestand zu nutzen, um die wohnbauliche Innenentwicklung zu fördern. Dies deckt sich auch mit den Zielsetzungen des STEP N!, die wohnbauliche Innenentwicklung in den Fokus zu nehmen. In diesem Zuge wurden vorhandene Entwicklungspotenziale in oder andockend an städtebauliche Bestandsstrukturen bspw. in Form von einseitig angebauten Siedlungsrändern oder auch bereits erschlossenen sonstigen Bestandssituationen untersucht.
Die Bestandssituation im Plangebiet stellt mit der vorhandenen Wendesituation an der Dorfwiesenstraße eine solche bereits erschlossene Bestandssituation dar, über welche eine kleinteilige wohnbauliche Entwicklung im Kontext des vorhandenen Siedlungsbestandes an Dorfwiesenstraße und Hirschbuckelweg im Süden von Schönbronn vollzogen werden kann. Ziel und Erfordernis des Bebauungsplans ist es damit, für die Deckung des in der Gesamtstadt vorhandenen Wohnbauflächenbedarfs ein Angebot unter Nutzung der vorhandenen Erschließungssituation zu schaffen. Städtebauliches Ziel ist es, die vorhandene Siedlungsstruktur an diesem Standort durch eine in der Struktur am Bestand angepasste Bebauung abzuschließen.
Das Plangebiet liegt räumlich südlich der bestehenden Wohnbauflächen an Dorfwiesenstraße und Hirschbuckelweg und umfasst das Flurstück 150/1 auf Gemarkung Schönbronn mit einer Fläche von 0,14 ha.
Auf den nachfolgend zur Orientierung veröffentlichten unmaßstäblichen Kartenausschnitt des Entwurfs in der Fassung vom 14.05.2025 wird hingewiesen.
Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 11.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 während der Dienststunden beim Stadtbauamt Wildberg, Marktstraße 1 (Zimmer 4), zur öffentlichen Einsicht aus und sind digital über die Homepage der Stadt Wildberg abrufbar.
Nicht öffentlich zugängliche technische Vorschriften, die für die Zulässigkeit eines Vorhabens maßgeblich sind, werden im Stadtbauamt Wildberg zur Einsicht vorgehalten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Wildberg Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: stadtbauamt@wildberg.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Es wird entsprechend § 3 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Es werden folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist veröffentlicht:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Dorfwiesen – 1. Änderung (Flst. 150/1)“ mit Stand Entwurf 14.05.2025 inklusive Anlagen 1 – 7
- Artenschutzrechtliche Beurteilung, Büro für Waldökologie und Kulturlandschaft Dr. Schroth, Bad Teinach-Zavelstein, Stand 24.09.2024
- Abwägungstabelle der im Zuge der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Dorfwiesen – 1. Änderung (Flst. 150/1)“ mit Stand 14.05.2025
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
- Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Arten und Biotope, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Landwirtschaft einschließlich deren Wechselwirkungen
- Artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Verbotstatbestände (Vogelarten, Fledermäuse) mit Maßgaben zu Vermeidung und Kompensation
- Stellungnahme des Landratsamtes Calw vom 28.01.2025 mit Hinweisen zur angepassten Waldrandgestaltung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Umgang mit Regenwasser, zur Umweltprüfung mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie zu Ausgleichsmaßnahmen und zu landwirtschaftlichen Belangen
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 17.01.2025 mit Hinweisen zum geologischen Untergrund, zur Bewertung der Bodenfunktionen sowie zum Umgang mit Bodenaushub
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege vom 17.12.2024 mit Hinweis auf die Regelungen zu archäologischen Funden und Befunden
Wildberg, den 05.06.2025
gez. Ulrich Bünger
Bürgermeister