
Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Bad Ditzenbach am 20.10.2025 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt:
Bisher festgesetzte Beträge EUR | Änderung um EUR | Neue festgesetzte Beträge EUR |
1. Ergebnishaushalt
| 1.1 Ordentliche Erträge | 10.914.000 | +339.000 | 11.253.000 |
| 1.2 Ordentliche Aufwendungen | 12.020.000 | +178.000 | 12.198.000 |
| 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | -1.106.000 | +161.000 | -945.000 |
| 1.4 Außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 |
| 1.5 Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0 | 0 |
| 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 0 | 0 | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | -1.106.000 | +161.000 | -945.000 |
2. Finanzhaushalt
| 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.746.600 | +339.000 | 11.085.600 |
| 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 11.386.900 | +58.000 | 11.444.900 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | -640.300 | +281.000 | -359.300 |
| 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.295.900 | -768.600 | 527.300 |
| 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.322.100 | -29.340 | 1.292.760 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit | -26.200 | -739.260 | -765.460 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf | -666.500 | -458.260 | -1.124.760 |
| 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 685.000 | 0 | 685.000 |
| 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 248.200 | -3.400 | 244.800 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- schuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 436.800 | +3.400 | 440.200 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs- mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts | -229.700 | -454.860 | -684.560 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von bisher 26.200 €
festgesetzt auf 680.000 €
Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.
Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.
Die Realsteuerhebesätze sind in einer besonderen Satzung geregelt und werden nicht im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossen. Die Erwähnung an dieser Stelle ist nachrichtlich.
Die Steuersätze werden nicht geändert.
Bad Ditzenbach, 07.11.2025
gez. Herbert Juhn, Bürgermeister
Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 04.12.2025 die Gesetzmäßigkeit vorstehender Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt. Die vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurde in Höhe von 685.000 Euro genehmigt.
Nach § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Nachtragshaushaltssatzung einschließlich des Nachtragshaushaltsplans durch elektronische Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde bekannt zu machen oder an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Der Nachtragshaushaltsplan ist auf der Homepage der Gemeinde Bad Ditzenbach unter folgendem Link eingestellt:
www.badditzenbach.de/de/gemeinde/haushalt-abgaben/haushaltsplan
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Bad Ditzenbach, 22.12.2025
gez. Herbert Juhn, Bürgermeister