Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der Jahresrechnung 2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Frittlingen hat in seiner Sitzung am 28.07.2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beraten und...
Wappen Frittlingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Frittlingen hat in seiner Sitzung am 28.07.2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beraten und festgestellt. Der Jahresabschluss wird entsprechend § 95 b Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg an 7 Arbeitstagen, vom 01.08.2025 bis 15.08.2025, jeweils einschließlich, zu den geltenden Dienststunden auf dem Rathaus öffentlich ausgelegt.

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat Frittlingen am 28.07.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest:

EUR

1.Ergebnisrechnung
1.1Summe der ordentlichen Erträge

10.660.852,38

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

-7.982.416,91

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

2.678.435,47

1.4Außerordentliche Erträge

129.692,69

1.5Außerordentliche Aufwendungen

-6.967,63

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

122.725,06

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

2.801.160,53

2.Finanzrechnung
2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.000.622,36

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-7.027.273,86

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

1.973.348,50

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.369.290,78

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.275.294,39

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-1.906.003,61

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

67.344,89

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

465.193,07

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-389.572,43

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

75.620,64

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

142.965,53

2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

1.322.339,05

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

5.470.885,19

2.14Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

1.465.304,58

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

6.936.189,77

3.Bilanz

3.1Immaterielles Vermögen

24.421,45

3.2Sachvermögen

27.533.441,16

3.3Finanzvermögen

12.465.187,46

3.4Abgrenzungsposten

11.472,93

3.5Nettoposition

0

3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

40.034.523,00

3.7Basiskapital

24.936.247,12

3.8Rücklagen

6.586.653,42

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0

3.10Sonderposten

6.515.735,91

3.11Rückstellungen

0

3.12Verbindlichkeiten

1.912.300,75

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

83.585,80

3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

40.034.523,00

4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

drittvorange-gangenes Jahr

zweitvorange-gangenes Jahr

2019

Vorjahr

2020

Haushaltsjahr

2021

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

1.

beim ordentlichen Ergebnis

1.1

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis

1.2

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

1.667.773,37

1.785.908,23

2.678.435,47

1.3

Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13

Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

1.4

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

1.5

Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses

1.6

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

1.7

Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre

1.8

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

2.

beim Sonderergebnis

2.1

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

323.711,29

8.100

122.725,06

2.2

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

2.3

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonder-ergebnis mit dem Basiskapital

Frittlingen, 28.07.2025, gez. Butz Bürgermeister

Erscheinung
Neuigkeiten erfährt man im Frittlinger Blättle
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Ausgabe 31/2025
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