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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Deilingen

Zahlungsaufforderung für fällige Gemeindeabgaben und sonstige Forderungen Die Gemeinde Deilingen erinnert alle Steuer- und Abgabepflichtigen...

Zahlungsaufforderung für fällige Gemeindeabgaben und sonstige Forderungen

Die Gemeinde Deilingen erinnert alle Steuer- und Abgabepflichtigen daran, die fälligen Beträge aus Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Abwasser- und Wassergebühren sowie sonstigen Gebühren, Beiträgen und Forderungen der Gemeinde fristgerecht zu entrichten. Die Gemeinde Deilingen muss ihren ständigen Zahlungspflichten für die vielfältigen Aufgabenbereiche der Gemeinde ebenfalls fristgerecht nachkommen. Leider hat die Zahlungsmoral der Steuer- und abgabepflichtigen insgesamt abgenommen.

Stand heute hat die Gemeinde Deilingen offene Forderungen von mehr als 40.000 €. Die Anzahl der Zahlungsrückstände hat in den letzten 2 Jahren um mehr als 1/3 zugenommen.

Soweit fällige Forderungen noch nicht beglichen wurden, werden die Zahlungspflichtigen hiermit aufgefordert, die ausstehenden Beträge fristgerecht unter Angabe des jeweiligen Buchungszeichens bzw. Kassenzeichens an die Gemeinde Deilingen zu überweisen.

Zur Vermeidung von Mahngebühren, Säumniszuschlägen und gegebenenfalls erforderlichen Vollstreckungsmaßnahmen wird um rechtzeitige Zahlung gebeten. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate werden zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen wie gewohnt berücksichtigt.

Das aktuelle SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Deilingen www.deilingen.de/leistung/allgemeine-informationen-und-formulare/

Wer seiner Zahlungsverpflichtung bereits nachgekommen ist, wird gebeten, diese Bekanntmachung als gegenstandslos zu betrachten.

Für Rückfragen zu offenen Forderungen steht die Gemeindekasse Deilingen, Telefon 07426 9613-23 Herr Luca Huber während der üblichen Dienstzeiten gerne zur Verfügung.

Deilingen, den 12.06.2026

Gemeindeverwaltung Deilingen

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Deilingen
15.06.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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