Nussbaum-Logo
Gemeinderat

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Ochsengarten“ Beteiligung der Öffentlichkeit...
Bebauungsplan Ochsengarten Geltungsbereich

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

„Ochsengarten“

Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung im Internet nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen a.d.F. hat am 18.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ochsengarten“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Weiter wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ochsengarten“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Weiter wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen und § 4c BauGB nicht angewendet.

In seiner Sitzung am 18.11.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ochsengarten“ gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ochsengarten“ mit Begründung jeweils vom 03.11.2025 und artenschutzrechtlicher Stellungnahme vom 28.11.2025 wird in der Zeit vom

Donnerstag, den 22.01.2026 bis einschließlich

Freitag, den 27.02.2026

im Internet auf der Seite der Gemeinde Neuhausen a.d.F. unter nachfolgender Adresse veröffentlicht.

www.neuhausen-fildern.de/Wirtschaft-Bauen-Umwelt/Bauen/Bebauungsplaene

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der üblichen Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr., 8:30 - 12:00 Uhr, Di., 14:00 - 18:00 Uhr) im Flur im 2. Stock des Rathauses der Gemeinde Neuhausen a.d.F., öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichung sollten Stellungnahmen elektronisch unter der Adresse ortsbauamt@neuhausen-fildern.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg (unter anderem schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gezeichnet, 20.01.2026

Rainer Däschler
Erster Beigeordneter

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ochsengarten“ vom 03.11.2025

Erläuterungen zur Planung:

Durch die karge Ausstattung bietet der Ochsengarten derzeit eine geringe Aufenthaltsqualität und ist als eigentlich sehr positiv nutzbare innerörtliche Grünfläche für nicht ortskundige Besucher schlecht wahrnehmbar.

Mit dem Bebauungsplan soll durch die Neuordnung der Grünflächen, dem Anlegen von Schaugärten und dem Bau eines Boulevards entlang der Nord-Süd-Achse die Aufenthaltsqualität und die Sichtbarkeit des Ochsengartens gesteigert werden. Zusätzlich wird mit der Aufstockungsmöglichkeit um ein Stockwerk für die Gebäude der Umgebungsbebauung des Ochsengartens sowie dem Zuschnitt von Baufenstern eine städtebaulich sinnvoll gelenkte Möglichkeit der Innenentwicklung geschaffen.

Bebauungsplan Ochsengarten Geltungsbereich
Anhang
Dokument
Erscheinung
Neuhausen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Neuhausen auf den Fildern
Kategorien
Aus den Rathäusern
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik