
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
„Ochsengarten“
Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung im Internet nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen a.d.F. hat am 18.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ochsengarten“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Weiter wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ochsengarten“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Weiter wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen und § 4c BauGB nicht angewendet.
In seiner Sitzung am 18.11.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ochsengarten“ gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ochsengarten“ mit Begründung jeweils vom 03.11.2025 und artenschutzrechtlicher Stellungnahme vom 28.11.2025 wird in der Zeit vom
Donnerstag, den 22.01.2026 bis einschließlich
Freitag, den 27.02.2026
im Internet auf der Seite der Gemeinde Neuhausen a.d.F. unter nachfolgender Adresse veröffentlicht.
www.neuhausen-fildern.de/Wirtschaft-Bauen-Umwelt/Bauen/Bebauungsplaene
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der üblichen Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr., 8:30 - 12:00 Uhr, Di., 14:00 - 18:00 Uhr) im Flur im 2. Stock des Rathauses der Gemeinde Neuhausen a.d.F., öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichung sollten Stellungnahmen elektronisch unter der Adresse ortsbauamt@neuhausen-fildern.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg (unter anderem schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gezeichnet, 20.01.2026
Rainer Däschler
Erster Beigeordneter
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ochsengarten“ vom 03.11.2025
Erläuterungen zur Planung:
Durch die karge Ausstattung bietet der Ochsengarten derzeit eine geringe Aufenthaltsqualität und ist als eigentlich sehr positiv nutzbare innerörtliche Grünfläche für nicht ortskundige Besucher schlecht wahrnehmbar.
Mit dem Bebauungsplan soll durch die Neuordnung der Grünflächen, dem Anlegen von Schaugärten und dem Bau eines Boulevards entlang der Nord-Süd-Achse die Aufenthaltsqualität und die Sichtbarkeit des Ochsengartens gesteigert werden. Zusätzlich wird mit der Aufstockungsmöglichkeit um ein Stockwerk für die Gebäude der Umgebungsbebauung des Ochsengartens sowie dem Zuschnitt von Baufenstern eine städtebaulich sinnvoll gelenkte Möglichkeit der Innenentwicklung geschaffen.