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Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Nagold

Am 15.05.2025 sind die 2. Rate Gewerbesteuer und die 2. Rate Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig. Die Steuerpflichtigen werden, soweit keine Abbuchungs-...

Am 15.05.2025 sind die 2. Rate Gewerbesteuer und die 2. Rate Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig. Die Steuerpflichtigen werden, soweit keine Abbuchungs- oder Daueraufträge vorliegen, um pünktliche Entrichtung gebeten. Bei Zahlungsverzug müssen die gesetzlichen Säumniszuschläge von 1 % pro Monat angesetzt werden.

Nagold, den 03. Mai 2025

Stadtkämmerei

Hagen Breitling

Bürgermeister

Erscheinung
Stadt Nagold – Ausgaben für die Stadtteile: Emmingen, Mindersbach, Pfrondorf
Ausgabe 18/2025
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