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Öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung

Öffentliche Bekanntmachung 8. Satzungs-Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom 04.05.1999 / 18.07.2000 /...
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung

Öffentliche Bekanntmachung

8. Satzungs-Änderung

der Hauptsatzung der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom04.05.1999 / 18.07.2000 /18.11.2003 /10.04.2018 /15.12.2020 /26.04.2022 / 08.10.2024

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.12.2025 einstimmig die 8. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom 04.05.1999 / 18.07.2000 / 18.11.2003 / 10.04.2018 / 15.12.2020 / 26.04.2022 / 08.10.2024

beschlossen.

Auf die öffentliche Bekanntmachung der 8. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schonach im Schwarzwald durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel des Rathauses in der Zeit vom

22. Dezember 2025 bis einschließlich 07. Januar 2026

wird hingewiesen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Schonach im Schwarzwald geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Schonach im Schwarzwald, den 09.12.2025

Jörg Frey

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Schonacher Nachrichten – Mitteilungsblatt der Gemeinde Schonach im Schwarzwald
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Ausgabe 51/2025
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