Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim am Neckar für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan wird aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hiermit öffentlich bekannt gemacht....
Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan wird aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

II.

Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim am Neckar

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.3.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen:

EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

18.218.000

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

21.510.450

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-3.292.450

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

800.000

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

800.000

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-2.492.450

2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen:

EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

17.461.300

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

19.651.450

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-2.190.150

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

9.942.500

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

7.356.500

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

2.586.000

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

395.850

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

710.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-710.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-314.150

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

10.000.000 EUR

III.

Das Landratsamt Ludwigsburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 2. April 2025, Az. L02/902.41, gem. § 121 Abs. 2 GemO, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Gleichzeitig wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 10.000.000 € genehmigt.

IV.

Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 1.7. bis zum 11.7.2025 im Rathaus der Gemeinde Kirchheim im Zimmer 1, Vorzimmer des Bürgermeisters, öffentlich aus.

V.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Kirchheim am Neckar, 30.6.2025
gez. Uwe Seibold, Bürgermeister

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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