Gemeinde Schwenningen
72477 Schwenningen
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schwenningen für das Haushaltsjahr 2025 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schwenningen für das Haushaltsjahr 2025 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes...

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schwenningen für das Haushaltsjahr 2025 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025

Nachstehend wird gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht:

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 10. April 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

4.753.000

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

5.073.300

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 320.300

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 320.300

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

4.372.600

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

4.277.100

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

95.500

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

193.050

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.550.050

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.357.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-1.261.500

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-1.261.500

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird

festgesetzt auf 0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von

Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 800.000 €.

§ 5 Weitere Bestimmungen

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 ist Bestandteil dieser Satzung

Schwenningen, 10. April 2025

gez. Ewald Hoffmann, Bürgermeister

Zur Kenntnis: Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) am 07.11.2024 zum 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

1. Für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 520 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 580 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. Für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.

der Steuermessbeträge.

II. Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung der Gemeinde Schwenningen“

Der Gemeinderat hat am 10. April 2025 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung

Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung i.V. mit § 14 Eigenbetriebsgesetz und den §§ 1- 4 Eigenbetriebsverordnung-HGB den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

1. Erfolgsplan
1.1 Summe Erträge 312.750 €
1.2 Summe Aufwendungen 319.300 €
1.3 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) - 6.550 €
2. Liquiditätsplan
2.1.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 293.850 €
2.1.2 Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 257.550 €
2.1.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2) 36.300 €
2.2.1 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - €
2.2.2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 135.000 €
2.2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2) - 135.000 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3) - 98.700 €
2.4.1 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit - €
2.4.2 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 26.950 €
2.4.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2) - 26.950 €
2.5 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4.3) - 125.650 €

§ 2 Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 €

Schwenningen, den 10. April 2025

gez. Ewald Hoffmann, Bürgermeister

III. Vollzug

Die Landrätin des Landkreises Sigmaringen hat mit Erlass vom 05. Mai 2025 festgestellt:

„I.: Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Gemeinde Schwenningen für das Haushaltsjahr 2025 vom 10.04.2025 wird gemäß § 121 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.

II.: Es wird festgestellt, dass die Haushaltssatzung der Gemeinde Schwenningen und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2025 keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthalten.

III.: Die Prüfung des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung ergab keine wesentliche Beanstandung.

IV.: Der Haushaltsplan ist mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an 7 Tagen öffentlich auszulegen (§ 81 Abs. 3 GemO).“

IV. Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung (GemO) erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und Abs. 5 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

V. Auslegung

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung der Gemeinde Schwenningen“ liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO an sieben Tagen, und zwar in der Zeit von Montag, 19. Mai 2025 bis einschließlich Mittwoch, 28. Mai 2025 im Rathaus Schwenningen, Zimmer 1, während den allgemeinen Öffnungszeiten

Montag 08.30 – 11.30 Uhr

Dienstag 14.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag ganztags geschlossen

Freitag 08.30 – 11.30 Uhr

öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Er kann aber auch schon jetzt und auch noch danach von interessierten Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde gerne eingesehen werden.

Schwenningen, den 16. Mai 2025

gez. Ewald Hoffmann, Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt Schwenningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Schwenningen

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von Gemeinde Schwenningen
16.05.2025
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