Nussbaum-Logo
Dies und das

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des GVV 2026

Auf den Anschlag der Öffentlichen Bekanntmachung an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Gemeinde Schonach im Schwarzwald in der Zeit vom 26.01.2026...
Haushaltssatzung des GVV 2026

Auf den Anschlag der Öffentlichen Bekanntmachung an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Gemeinde Schonach im Schwarzwald in der Zeit vom 26.01.2026 bis 05.02.2026 wird hingewiesen.

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und öffentliche Auslage des Haushaltsplanes 2026 des Gemeindeverwaltungsverbandes „Raumschaft Triberg“

Gemäß § 81 Absatz 3 GemO wird öffentlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Raumschaft Triberg für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 08.12.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

2.775.800

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

2.775.800-

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis(Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis(Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis(Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.732.900

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.394.300-

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

338.600

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

318.000-

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

318.000-

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

20.600

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

318.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

338.600-

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

20.600-

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR.

§ 5 Finanzierung

Zur Finanzierung von Investitionen ist eine Mischfinanzierung aus Investitionsumlage und Krediten vorgesehen.

Von den beteiligten Gemeinden werden, soweit nicht eine Spitzabrechnung mit einer der beteiligten Gemeinden erfolgt, folgende Umlagen erhoben:

Triberg

Schonach

Schönwald

Gesamt

Allgemeine Verbandsumlage

45.221 €

37.326 €

25.053 €

107.600 €

Realschulkostenumlage

98.516 €

59.110 €

21.674 €

179.300 €

Gymnasiumkostenumlage

13.898 €

7.941 €

5.261 €

27.100 €

Abwasserkostenumlage

357.324 €

330.711 €

199.065 €

887.100 €

Zwischensumme Verwaltungskostenumlage

514.959 €

435.088 €

251.053 €

1.201.100 €

Allgemeine Verbandsinvestitionsumlage

0€

0€

0€

0€

Realschulinvestitionsumlage

5.494 €

3.297 €

1.209 €

10.000 €

Gymnasiuminvestitionsumlage

17.949 €

10.256 €

6.795 €

35.000 €

Abwasserinvestitionsumlage

110.985 €

72.480 €

43.035 €

226.500 €

Zwischensumme Investitionsumlage

134.428 €

86.033 €

51.039 €

271.500 €

AfA-Umlage Verband

799 €

659 €

442 €

1.900 €

AFA-Umlage Realschule

7.143 €

4.286 €

1.571 €

13.000 €

AFA-Umlage Gymnasium

4.616 €

2.637 €

1.747 €

9.000 €

AFA-Umlage Abwasser

153.909 €

100.512 €

59.679 €

314.100 €

Zwischensumme AFA-Umlage

166.467 €

108.094 €

63.439 €

338.000 €

Zinsumlage

30.870 €

20.160 €

11.970 €

63.000 €

Zwischensumme Zinsumlage

30.870 €

20.160 €

11.970 €

63.000 €

Gesamtumlage

846.724

649.375 €

377.501 €

1.873.600

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die in der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 17.12.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden von der Rechtsaufsichtsbehörde am 29.12.2025 genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.01.2026 bis 21.02.2026 auf den Rechnungsämtern der Stadt Triberg im Schwarzwald, der Gemeinde Schonach im Schwarzwald und der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Vorzimmer des Bürgermeisters) während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an das Rechnungsamt der Stadt Triberg im Schwarzwald.

Triberg im Schwarzwald, 23. Januar 2026

Dr. Gallus Strobel

Verbandsvorsitzender


Anhang
Dokument
Erscheinung
Schonacher Nachrichten – Mitteilungsblatt der Gemeinde Schonach im Schwarzwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Schonach im Schwarzwald
Kategorien
Dies und das
Panorama