Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 5. August 2025, Aktenzeichen 11/902.41/Ko, die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 30. Juli 2025 erlassenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 121 Abs. 2 GemO i. V. mit § 28 GKZ bestätigt. Genehmigt wurde der auf 300.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 89 Abs. 2 GemO i.V.m. § 18 GKZ. Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung 2025 nicht.
Die Haushaltssatzung wird nachstehend gemäß § 81 Abs. 3 GemO i.V.m. § 18 GKZ öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO i.V.m § 18 GKZ an sieben Arbeitstagen und zwar von Montag, 18. August bis Dienstag, 26. August 2025, je einschließlich, beim Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu, Rathaus Brackenheim, Zimmer 201, Marktplatz 1, während der üblichen Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und die Haushaltssatzung können auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung eingesehen werden. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Verbandsverwaltung im Rathaus.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 30. Juli 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.392.800 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 1.392.800 |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.132.000 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.125.900 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 6.100 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 88.700 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 280.600 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -191.900 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -185.800 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -185.800 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf 0 EUR
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 327.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 EUR
§ 5 Verwaltungs- und Betriebskostenumlage
Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2025 eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage in Höhe von vorläufig 234.200 EUR
§ 6 Zinsumlage
Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2025 eine Zinsumlage in Höhe von vorläufig 0 EUR
§ 7 Kapitalumlage
Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2025 eine Kapitalumlage in Höhe von vorläufig 0 EUR
Brackenheim, 06. August 2025
gez. Thomas Csaszar
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften für die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Nähere Informationen zu den Aufgaben, den Mitgliedern und der Finanzierung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu sind im Internet unter www.wf-zabergaeu.de abrufbar.