Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 05.02.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 24.964.699 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 27.758.482 |
| 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -2.793.783 |
| 1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von | 0 |
| 1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von | -2.793.783 |
| 1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | 0 |
| 1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | -2.793.783 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 24.075.069 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 25.511.407 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -1.436.338 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.013.900 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 6.776.300 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -3.762.400 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -5.198.738 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 2.500.000 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 2.500.000 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -2.698.738 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.500.000 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 2.250.000 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.200.000 EUR
Das Landratsamt Zollernalbkreis – Kommunalamt – hat mit Erlass vom 27. April 2026 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 5. Februar 2026 beschlossenen Haushaltssatzung 2026 bestätigt.
Der im Haushalt auf 2.500.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen sind gem. § 86 Abs. 4 GemO BW genehmigungsfrei. Der auf 5.200.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist ebenfalls genehmigungsfrei.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, 11. Mai 2026 bis Mittwoch, 20. Mai 2026 (je einschließlich), während der üblichen Geschäftszeiten auf dem Bürgermeisteramt Rosenfeld, Frauenberggasse 1, im 2. OG (Kämmerei) öffentlich aus.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde/Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Rosenfeld, 30. April 2026
gez. Thomas Miller
Bürgermeister
