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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 05.02.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026...

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 05.02.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

24.964.699

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

27.758.482

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-2.793.783

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von

-2.793.783

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

-2.793.783

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

24.075.069

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

25.511.407

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-1.436.338

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.013.900

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

6.776.300

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-3.762.400

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-5.198.738

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

2.500.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

2.500.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2.698.738

§ 2 Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.500.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 2.250.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.200.000 EUR

Das Landratsamt Zollernalbkreis – Kommunalamt – hat mit Erlass vom 27. April 2026 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 5. Februar 2026 beschlossenen Haushaltssatzung 2026 bestätigt.

Der im Haushalt auf 2.500.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen sind gem. § 86 Abs. 4 GemO BW genehmigungsfrei. Der auf 5.200.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist ebenfalls genehmigungsfrei.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, 11. Mai 2026 bis Mittwoch, 20. Mai 2026 (je einschließlich), während der üblichen Geschäftszeiten auf dem Bürgermeisteramt Rosenfeld, Frauenberggasse 1, im 2. OG (Kämmerei) öffentlich aus.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde/Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Rosenfeld, 30. April 2026

gez. Thomas Miller

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rosenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2026
von Stadt Rosenfeld
06.05.2026
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