„Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für 2026 und Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung genehmigt“
Das Landratsamt Tuttlingen hat mit Schreiben vom 16.03.2026 Aktenzeichen 55-902.41, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 19.01.2026 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 bestehend aus dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und dem Stellenplan sowie dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung bestätigt. Der genehmigungspflichtige Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.395.000 € wurde wurden gemäß §86 Abs. 4 GemO genehmigt. Die Kreditaufnahme wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserwerk wurde bestätigt. Die Kreditaufnahme des Eigenbetriebs wurde genehmigt. Der Wirtschaftsplan enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan liegen an sieben Tagen in der Zeit vom 26.03.2026 bis 10.04.2026 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, 1. OG, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung eingesehen werden. Der Haushaltsplan wird auf der Internetseite der Gemeinde Frittlingen öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar:www.frittlingen.de/de/rathaus/haushalt-steuern-gebuehren
Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.01.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 9.403.600 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -10.309.700 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -906.100 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -906.100 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 9.047.000 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -9.172.700 |
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -125.700 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 187.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -3.562.800 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -3.375.300 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -3.501.000 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.400.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 1.400.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -2.101.000 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.400.000 Euro.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf7.295.400 Euro.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf500.000 Euro.
Frittlingen, den 19.01.2026
gez.
Dominic Butz
Bürgermeister
Der vom Gemeinderat gefasste Beschluss über den Wirtschaftsplan hat folgenden Wortlaut:
Auf Grund von § 14 Eigenbetriebsgesetz und der §§ 1 bis 4 der Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage des Handelsgesetzbuchs (Eigenbetriebsverordnung-HGB - EigBVO-HGB) vom 1. Oktober 2020 hat der Gemeinderat am 19.01.2026 den folgenden Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. Im Erfolgsplan mit den folgenden BeträgenEUR
| 1.1 Gesamtbetrag Erträge | 531.800 |
| 1.2. Gesamtbetrag Aufwendungen | -520.900 |
| 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.2. und 1.2) | 10.900 |
2. Im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 531.800 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -473.400 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 58.400 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -317.900 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -317.900 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -259.500 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 324.800 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -92.400 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 232.400 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -27.100 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf317.900 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €
Frittlingen, den 19.01.2026
gez.
Dominic Butz
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
