Gemäß § 80 Polizeigesetz für Baden-Württemberg (PolG) ist Herr Alexander Weniger als neuer gemeindlicher Vollzugsbediensteter in Leinfelden-Echterdingen bestellt. Im Rahmen des § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG) sind Herrn Alexander Weniger die nachstehenden Aufgaben übertragen, was hiermit nach § 32 DVO PolG öffentlich bekannt gemacht wird.
Der Gemeindliche Vollzugsdienst nimmt auf dem Gemeindebereich beschränkte polizeiliche Vollzugsaufgaben gemäß § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG) wahr.
Als gemeindlicher Vollzugsbediensteter sind Herrn Alexander Weniger nach § 31 Abs. 1 DVO PolG folgende polizeiliche Vollzugsaufgaben übertragen:
Verordnungen und Satzungen
in der jeweils aktuellen Fassung.
Straßenverkehr
Straßenwesen
Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, insbesondere der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der jeweils aktuellen Fassung und über den Schutz öffentlicher Straßen einschließlich tatsächlich öffentlicher Straßen.
Umweltschutz
Feldschutz
Veterinärwesen
Sonstige Aufgaben