Gemeinderat

Öffentliche Bekanntmachung der neu bestellten gemeindlichen Vollzugsbediensteten

Gemäß § 80 Polizeigesetz für Baden-Württemberg (PolG) ist Herr Alexander Weniger als neuer gemeindlicher Vollzugsbediensteter in Leinfelden-Echterdingen...

Gemäß § 80 Polizeigesetz für Baden-Württemberg (PolG) ist Herr Alexander Weniger als neuer gemeindlicher Vollzugsbediensteter in Leinfelden-Echterdingen bestellt. Im Rahmen des § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG) sind Herrn Alexander Weniger die nachstehenden Aufgaben übertragen, was hiermit nach § 32 DVO PolG öffentlich bekannt gemacht wird.

Der Gemeindliche Vollzugsdienst nimmt auf dem Gemeindebereich beschränkte polizeiliche Vollzugsaufgaben gemäß § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG) wahr.
Als gemeindlicher Vollzugsbediensteter sind Herrn Alexander Weniger nach § 31 Abs. 1 DVO PolG folgende polizeiliche Vollzugsaufgaben übertragen:

Verordnungen und Satzungen

  • Polizeiverordnung wegen umweltschädlichem Verhalten, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummer (polizeiliche Umweltschutz-VO)
  • Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)
  • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
  • Satzung über die Benutzung städtischer Wohnungen als Obdachlosenunterkünfte
  • Satzung über die Regelung des Marktwesens (Marktsatzung)
  • Satzung über die Friedhofsordnung

in der jeweils aktuellen Fassung.

Straßenverkehr

  • Vollzug der Vorschriften über das Halten und Parken und über die Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen,
  • Vollzug der Vorschriften über das Verbot, Verkehrshindernisse zu bereiten oder Fahrzeuge unbeleuchtet abzustellen,
  • Überwachung der Verkehrsverbote auf Feld- und Waldwegen, sonstigen beschränkt öffentlichen Wegen, Geh- und Sonderwegen sowie tatsächlich-öffentlichen Straßen,
  • Überwachung der Durchfahrtsverbote in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen,
  • Unterstützung von Verkehrsregelungsmaßnahmen des Polizeivollzugsdienstes bei Umzügen, Prozessionen, Großveranstaltungen und ähnlichen Anlässen,
  • Regelung des Straßenverkehrs durch Zeichen und Weisungen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung dringend geboten erscheint und ein Tätigwerden des Polizeivollzugsdienstes nicht abgewartet werden kann,
  • Überwachung der Termine für die Haupt- und Abgasuntersuchung im ruhenden Verkehr,
  • Verkehrszählungen, Beobachtungen und Erstellung von Erfahrungsberichten und Vorschläge zur Verbesserung über Verkehrsabläufe und die Schulwegsicherung.
  • Durchführung von Abschleppmaßnahmen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde.
  • Überwachung von verkehrsrechtlichen Erlaubnissen/Baustellen an öffentlichen Straßen, insbesondere die Kontrolle von Baustellen/Gerüsten/Containern (Beschilderung und Absicherung) und die Feststellung von abgemeldeten Fahrzeugen/Anhängern auf öffentlichen Straßen.

Straßenwesen

Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, insbesondere der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der jeweils aktuellen Fassung und über den Schutz öffentlicher Straßen einschließlich tatsächlich öffentlicher Straßen.

Umweltschutz

  • Vollzug der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern
    (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) in der jeweils aktuellen Fassung.
  • Vollzug der Vorschriften über unzulässigen Lärm und das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren,
  • Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns oder Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen.

Feldschutz

  • Vollzug der Vorschriften zur Bewirtschaftung und Pflege von Grundstücken,
  • Vollzug der Vorschriften über das Betreten der freien Landschaft,
  • Vollzug der Vorschriften über Schutz und Pflege wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere in der freien Landschaft,
  • Vollzug von Vorschriften über den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der Jagd und Fischerei,
  • Vollzug von Vorschriften zum Schutz des Eigentums an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Grundstücken, Erzeugnissen, Geräten und Einrichtungen in der freien Landschaft und in Gartenanlagen,
  • Mitwirkung bei der Bekämpfung tierischer und pflanzlicher Schädlinge,
  • Vollzug von Vorschriften über den Brandschutz in der freien Landschaft.

Veterinärwesen

  • Vollzug von Vorschriften über die Tierseuchenbekämpfung und die Tierkörperbeseitigung,
  • Vollzug der Vorschriften über den Tierschutz,
  • Maßnahmen gegenüber herrenlosen Tieren.

Sonstige Aufgaben

  • Vollzug der Vorschriften über das Meldewesen,
  • Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,
  • Schutz von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätzen und anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen gegen Beschädigung, Verunreinigung oder missbräuchliche Benutzung.
    Die regelmäßige Überprüfung der vorgenannten Einrichtungen im Rahmen der Verkehrssicherung obliegt den Fachämtern der Hoch- und Tiefbauverwaltung.

  • Vollzug der Vorschriften über Anschläge und unerlaubtes Plakatieren,
  • Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit,
  • Vollzug der Vorschriften über das Halten gefährlicher Tiere,
  • Vollzug der Vorschriften über die Belästigung der Allgemeinheit,
  • Vollzug der Vorschriften über den Schutz der Sonn- und Feiertage,
  • Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss,
  • Vollzug der Vorschriften über das Parken auf Privatgrundstücken beschränkt auf städtische Grundstücke (§12 des Landesgesetzes über Ordnungswidrigkeiten) nach Weisung der Dienstvorgesetzten,
  • auf dem Gebiet des Sammlungswesens,
  • auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes,
  • auf dem Gebiet des Obdachlosenwesens
  • Unterstützung bei der Nachlasssicherung,
  • Unterstützung bei Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen.

Erscheinung
Amtsblatt – Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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