Hier: Aufstellungsbeschluss und Offenlage
Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim hat am 24.10.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 74 Abs. 2 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 und § 74 Abs. 6 LBO BW die Aufstellung einer Stellplatzsatzung in Sinsheim-Weiler beschlossen.
Ebenso hat der Gemeinderat der Stadt Sinsheim am 03.12.2024 in öffentlicher Sitzung dem Entwurf der Stellplatzsatzung zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 74
Abs. 6 LBO beschlossen.
Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Stellplatzsatzung ist es, die Anzahl baurechtlich notwendiger Kfz-Stellplätze für Gebäude mit Wohnungen im Ortskern von Weiler von einem auf zwei Stellplätze je Wohnung mit einer Wohnfläche von über 50 m² zu erhöhen.
Der Entwurf der Stellplatzsatzung mit dazugehörigem Abgrenzungslageplan vom 29.10.2024 und die Begründung vom 06.11.2024 sind vom 23.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 im Internet unter www.sinsheim.de/offenlage einsehbar und liegen bei der Stadtverwaltung Sinsheim, Wilhelmstr. 14-16 im Flur des 1. Obergeschosses (Gebäude entlang der Wilhelmstraße), Amt für Stadt- und Flächenentwicklung, während der üblichen Öffnungszeiten aus.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen grundsätzlich elektronisch an stadtplanung@sinsheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann diese aber auch bei der Stadtverwaltung Sinsheim, Wilhelmstr. 14-16 abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Plangebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.
Sinsheim, den 10.12.2024
gez. Siesing
Oberbürgermeister