Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Obeswiesen“ im beschleunigten Verfahren gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13a BauGB (ehem. § 13b BauGB)

hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB), Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplans ...
Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Obeswiesen“, geordnet, ohne Maßstab
Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Obeswiesen“, geordnet, ohne Maßstab

hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB), Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplans

Der Gemeinderat der Gemeinde Hochdorf hat am 20.03.2018 und erneut am 21.12.2021 (aufgrund einer Änderung des Baugesetzbuchs) beschlossen, den Bebauungsplan „Obeswiesen“ gemäß § 13b BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“) aufzustellen. Im beschleunigten Verfahren wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.

Am 08.12.2020 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.11.2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan-Vorentwurf lag in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021 im Rathaus der Gemeinde Hochdorf öffentlich aus. Der Bebauungsplan-Vorentwurf wurde mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 ist das Verfahren nach § 13b BauGB aus europarechtlichen Gründen jedoch nicht mehr anwendbar. Zur Plan-Erhaltung wurde mit § 215a BauGB (am 1.1.2024 in Kraft getreten) eine „Auffangregelung“ eingeführt, mit welcher das Bebauungsplanverfahren beendet werden kann. Nach den Bestimmungen des § 215a BauGB kann auf die Anfertigung eines Umweltberichts verzichtet werden, sofern die Gemeinde aufgrund einer Vorprüfung des Einzelfalls zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 (4) Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a (3) BauGB auszugleichen wären. Unter Berücksichtigung des § 215a (3) BauGB ist die Gemeinde Hochdorf zur Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat, sodass eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt wurde.

In seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des § 215a BauGB fortzuführen. Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO „Obeswiesen“ (Fassung vom 10.06.2024) gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht, allen dazugehörigen Anlagen sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Zeitraum vom 08.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Hochdorf veröffentlicht und im Rathaus öffentlich ausgelegt. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 05.07.2024 im Internet und im Amtsblatt der Gemeinde. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB aufgefordert.

Es wurden 11 Stellungnahmen von Behörden und 14 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben. In öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 hat der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen bewertet und behandelt. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde aufgrund der eingebrachten Anregungen sowie der Anpassung des Entwässerungskonzepts geändert bzw. ergänzt, sodass eine erneute Beteiligung durchzuführen ist.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtlichen Bauvorschriften (Fassung vom 12.09.2024) wurde gebilligt und es wurde beschlossen, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung im Rathaus) durchzuführen (s. unten). Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.

Gem. § 215a BauGB ist der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans bis zum Ablauf des 31.12.2024 zu fassen.

Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Brückle“ (in Kraft getreten am 19.02.1993). Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans „Obeswiesen“ treten alle bestehenden Vorschriften und Satzungen im räumlichen Geltungsbereich außer Kraft.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 2,32 ha befindet sich im Osten von Hochdorf und liegt zwischen dem Obeswiesenweg im Norden und der Roßwälder Straße (inklusive teilweise Flurstück Nr. 287, K 1207 Roßwälder Straße) im Süden. Im Westen wird das Plangebiet von dem Grundstück Obeswiesenweg 2/4 (Flurstück Nr. 1245) begrenzt. Die östliche Grenze verläuft entlang der Ostgrenze des Flurstücks Nr. 1235 und seiner Verlängerung nach Süden bis zur Fahrbahn der Roßwälder Straße.

Das Plangebiet wird aktuell für landwirtschaftliche Zwecke (Ackerfläche) sowie von einer Baumschule genutzt.

Flurstücke der Gemarkung Hochdorf innerhalb des Geltungsbereichs, Flurstücks-Nr.: 287 (teilweise), 1235 -1244 und 1247/1.

Erneute Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Obeswiesen“ (Fassung vom 12.09.2024) wird mit Begründung und Anlagen (inkl. Umweltbericht) sowie den aus den Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB vorliegenden Stellungnahmen (inkl. der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen)

in der Zeit vom

30.09.2024 bis einschließlich 18.10.2024

im Internet unter der Internetseite der Gemeinde Hochdorf unter der folgenden Adresse veröffentlicht:

www.hochdorf.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren

Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Planungsbüros schreiberplan GmbH eingestellt unter: https://www.schreiberplan.de/projekt-stadtplanung/gemeinde-hochdorf-4.html

Öffentliche Auslegung

Zusätzlich sind die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Hochdorf, Kirchheimer Straße 53, im Eingangsfoyer während der üblichen Dienststunden

• Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr

• Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

• Mittwoch: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

• Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

• Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Die DIN-Norm 4109, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an gleicher Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf per E-Mail an info@hochdorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder auf postalischem Weg eingereicht werden (Gemeinde Hochdorf, Kirchheimer Straße 53, 73269 Hochdorf). Es besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen digital bei dem Planungsbüro schreiberplan GmbH (Stuttgart) unter der E-Mail-Adresse planung@schreiberplan.de einzureichen.

Stellungnahmen dürfen nur in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden (siehe Zusammenstellung auf der vorletzten Seite der Behandlung der Stellungnahmen vom 13.09.2024, ergänzt am 25.09.2024). Die vorgenommenen Anpassungen sind farblich (grün) in den Bebauungsplan-Unterlagen gekennzeichnet.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig. Die eingereichten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Prüfung und Abwägung vorgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung

In der Gemeinde Hochdorf, wie auch in anderen Kommunen und Städten im Umfeld der Landeshauptstadt Stuttgart, besteht aktuell ein sehr hoher Siedlungsdruck. Zum einen liegt dies an der wirtschaftlichen Attraktivität der Region, sodass Zuzüge generiert werden, aber auch daran, dass die Bevölkerung am Ort dauerhaft verbleiben möchte.

So vermerkt auch die Gemeinde bereits seit mehreren Jahren eine sehr hohe Anzahl an Anfragen nach Baugrundstücken durch ihre eigene Bevölkerung. Im Bestand sind annähernd keine kurzfristig verfügbaren Reserven, z.B. in Form von Baulücken, vorhanden und der dringende Bedarf kann nicht im Ort befriedigt werden.

Nach ca. 15 Jahren der intensiven Entwicklung aus dem Bestand ist die Gemeinde mit ihrer Innenentwicklung inzwischen an die Grenzen gestoßen, sodass sie 2018 die letzte im Flächennutzungsplan noch verfügbare Wohnbaufläche (Planung) umgesetzt hat, um dem hohen Bedarf an Wohnbauflächen gerecht zu werden. Mit Aufstellungsbeschluss im Jahr 2018 konnte die Gemeinde mit der Entwicklung des Baugebiets „Hofäcker“ im 1. Bauabschnitt („Hofäcker I“) beginnen. Mitte des Jahres 2024 war das Baugebiet nahezu vollständig bebaut.

Während mit diesem Wohngebiet sowie mit dem Gebiet „Talbachgasse“ im Ortskern der Bedarf an Ein- und Zweifamilienhäusern in Teilen gedeckt werden kann, soll mit Ausweisung eines Wohngebiets „Obeswiesen“ vordergründig dem Bedarf an Mietwohnungen und verdichtetem Wohnungsbau Rechnung getragen werden. Das Angebot an Mietwohnungen insbesondere auch für finanziell schwächer gestellte Bevölkerungsgruppen ist aktuell in Hochdorf unterdurchschnittlich vorhanden.

Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches vorzubereiten und nach Aufstellung eines Bebauungsplans eine marktgerechte Bebaubarkeit des Plangebiets herbeizuführen. Mit Ausweisung des Wohngebiets „Obeswiesen“ soll eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage im Anschluss an die Bebauung im Obeswiesenweg erfolgen.

Durch die Planung soll dem dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum hauptsächlich in Form von verdichtetem Wohnungsbau Rechnung getragen werden. Ziel ist es, möglichst vielen Wohnansprüchen mit möglichst reduziertem Flächenverbrauch im Sinne des § 1a BauGB gerecht zu werden. Das Plangebiet profitiert von seiner guten Verkehrsanbindung und der Nähe zum Ortskern, zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs (inkl. Einzelhandel im südlichen Gewerbegebiet) sowie zu Einrichtungen der sozialen Infrastruktur.

Umweltbezogene Informationen

  1. Umweltbericht (12.09.2024, Entwurf)

StadtLandFluss GbR, Franziska Hohensteiner, Nürtingen

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde zum Bebauungsplan-Entwurf eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Zu den folgenden umweltrelevanten Themen werden Aussagen im Umweltbericht getroffen:

  • Aussagen zu den gebietsbezogenen Zielen des Umweltschutzes und Inhalte übergeordneter Planungen in Fachgesetzen und Fachplänen.
  • Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustandes, der Wirkfaktoren bei Umsetzung der Planung und zur Planungsbilanzierung (Eingriff und Ausgleich) nach den Schutzgütern Biotope und Arten, Landschaftsbild / Ortsbild, Klima und Luft, Boden, Wasser, Mensch (inkl. Erholung), Kultur- und Sachgüter sowie dem Schutzgut „Fläche“. In einer Tabelle sind die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern dargestellt, en, welche durch das Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt werden. Zudem wird eine Aussage zur Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung getroffen.
  • Im Umweltbericht wird dargelegt, in welcher Form der (naturschutzrechtliche) Ausgleich der festgestellten erheblichen Umweltauswirkungen erfolgen soll (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung). Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation des Eingriffs aufgeführt. Es wird dargelegt, welche Maßnahmen innerhalb des Plangebiets erfolgen können und welche externen Maßnahmen zum Ausgleich erforderlich sind. Die externen Maßnahmen werden detailliert beschrieben.
  • Im Umweltbericht werden weiter Aussagen zur Alternativprüfung sowie zum Monitoring (Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung des Bebauungsplans eintreten können) getroffen.

2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (06.03.2019 und 21.06.2024)

StadtLandFluss GbR, Nürtingen mit dem Büro für Natur- und Artenschutz (BNA), Frank Kirschner, Köngen

In der „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“, wird untersucht, ob die Umsetzung des Bebauungsplans gegen Verbote gemäß § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verstößt und wenn ja, wie diese vermieden werden können. Im Rahmen der SaP wurden im Jahr 2018 Untersuchungen zu der Artengruppe der Vögel sowie der Zauneidechse durchgeführt. Habitatpotenziale für weitere artenschutzrechtlich relevante Tierarten liegen nicht vor. Im Untersuchungsgebiet wurden sieben Brutvogelarten nachgewiesen. Zauneidechsen wurden im Gebiet nicht gefunden. Im Jahr 2024 fand eine erneute Untersuchung des Gebiets statt. Dabei konnten die früheren Ergebnisse bestätigt werden. Bei den Brutvögeln kam noch der Grünfink dazu. Für die Vogelarten werden in der saP Vermeidungsmaßnahmen zur Verhinderung von eventuellen Individuenverlusten benannt (Gehölzrodungen und vogelfreundliche Verglasung).

3. Geotechnischer Bericht (05.04.2019)

BWU, Institut für Hydrologie und Umweltgeologie, Baugrunduntersuchungen, Kirchheim unter Teck

Im Geotechnischen Bericht sind Aussagen zur geotechnischen, bodenmechanischen und chemischen Beschaffenheit der Böden im Plangebiet, ihrer Einteilung in Homogenbereiche und Boden-/ Frostempfindlichkeitsklassen und zu ihren Bodenkennwerten enthalten. Es werden Aussagen zur Wasserdurchlässigkeit und zum Grundwasser getroffen.

4. Schalltechnische Untersuchung (05.06.2024) - Schallimmissionsprognose

BS Ingenieure, Ludwigsburg

In der schalltechnischen Untersuchung werden die möglichen Auswirkungen bzw. Immissionen aus den bestehenden Gewerbegebieten sowie dem Straßenverkehr detailliert untersucht und behandelt. Im Gutachten wird ein Lärmschutzkonzept bestehend aus passiven Schallschutzmaßnahmen gegen Lärm aus Verkehr (Prognose für das Jahr 2035) sowie selbstschützende Maßnahmen an den Gebäuden gegen Gewerbelärm entwickelt.

5. Kommunales Starkregenrisikomanagement Hochdorf (02.07.2020)

Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Stuttgart

Aussagen zur Starkregengefahr im Plangebiet auf Grundlage einer Starkregengefahrenkarte mit dazugehöriger Risikoanalyse.

Online verfügbar unter: www.hochdorf.de, bei der Suche den folgenden Begriff eingeben: „Bürgerinformationsveranstaltung Starkregenrisikomanagement“ und dann das erste Ergebnis auswählen.

6. Stellungnahmen aus den Beteiligungen gem. §§ 3 und 4 BauGB

Zu den folgenden Themen liegen umweltbezogene Informationen in Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor: Entwässerung des Gebiets und Umgang mit Niederschlagswasser, geologische und bodenkundliche Angaben sowie geotechnische Hinweise, Grundwasser, Bodenschutz, Artenschutz (gebäudebrütende- bzw. bewohnende Arten), Lärm aus Verkehr und Gewerbe, Luftschadstoffe, Altlasten, Qualität der landwirtschaftlichen Böden, Klimaschutz, Starkregen.

Wohnbauflächenbedarf, Trinkwasser und Vorgaben zur Löschwasserversorgung, Abstandsflächen.

Hochdorf, den 30.09.2024

Gerhard Kuttler

Bürgermeister

Erscheinung
Hochdorfer Gemeindeanzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024

Orte

Hochdorf
Reichenbach an der Fils

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Hochdorf
04.10.2024
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