
Öffentliche Bekanntmachung
des Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung hat am 29.11.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg gefasst und den Vorentwurf gebilligt.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die nachfolgend abgebildeten Tekturpunkte auf den Gemarkungen Rauenberg und Rotenberg.
Stadt Rauenberg – Ortsteil Rotenberg
Mit der 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt der Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freianlage im Bereich „Hungerwiesen“ der Stadt Rauenberg zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu schaffen.
Das Vorhaben geht konform mit den Zielen der Bundes- und Landesregierung, nach denen der Anteil erneuerbarer Energien am Brutto-Stromverbrauch im Interesse des Klima- und Umweltschutzes, auszubauen ist.
Des Weiteren geht der Verband mit der Aufnahme einer 0,60 ha großen Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan, in einer Verlängerung der Gartenstraße, auf den bestehenden Bedarf an Wohnbauflächen im Ortsteil Rotenberg der Stadt Rauenberg ein.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer Planauslegung statt.
So liegt der Entwurf der 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes am Sitz des
Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg
Wieslocher Straße 21
69231 Rauenberg
während den üblichen Dienststunden in der Zeit vom 29.09.2025 bis 31.10.2025 vor dem Zimmer 2.3 öffentlich aus.
Zusätzlich sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter der Adresse www.rauenberg.de abrufbar.
Als erste umweltbezogene Information liegt der Zwischenbericht einer durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der Vorentwurf eines Umweltberichts und landschaftsplanerischen Beitrags den Entwurfsunterlagen bei. Diese sind dem parallel zu diesem Verfahren erarbeiteten Bebauungsplan entnommen.
Im Verlauf der Auslegungsfrist können dem Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen unter der E-Mail-Anschrift: tanja.freudensprung@rauenberg.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können diese dem Verband auch in Schriftform übersandt oder zur Niederschrift (Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg, Wieslocher Straße 21, 69231 Rauenberg) vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 17. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Rauenberg, 24./25.09.2025
Tobias Greulich, stellvertretender Verbandsvorsitzender
