Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Erligheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2025 den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Erligheim festgestellt. Der Jahresabschluss wird hiermit...

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2025 den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Erligheim festgestellt.

Der Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und liegt von Montag, 4. August 2025 bis einschließlich Mittwoch, 13. August 2025 im Rathaus Erligheim, Rathausstraße 7, Zimmer 04, zur Einsichtnahme aus.

  1. Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat am 24. Juli 2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:

EUR

1.Ergebnisrechnung

1.1Summe der ordentlichen Erträge

8.557.623

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

7.952.356

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

605.267

1.4Außerordentliche Erträge

2.350.678

1.5Außerordentliche Aufwendungen

0

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

2.350.678

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

2.955.945

2.Finanzrechnung

2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

8.053.403

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.266.084

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

787.319

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.864.510

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.634.463

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-1.769.953

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-982.634

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

0

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-982.634

2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

- 24.004

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

5.771.048

2.14Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-1.006.638

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

4.764.409

3Bilanz

3.1Immaterielle Vermögensgegenstände

1.020

3.2Sachvermögen

26.066.020

3.3Finanzvermögen

6.661.459

3.4Abgrenzungsposten

220.195

3.5Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.4)

32.948.694

3.6Basiskapital

16.405.290

3.7Rücklagen

6.440.013

3.8Sonderposten

9.127.708

3.9Verbindlichkeiten

721.938

3.10Passive Rechnungsabgrenzungsposten

253.745

3.11Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.6 bis 3.10)

32.948.694

  1. Soweit sich im Jahresabschluss über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben, erteilt der Gemeinderat dazu die Zustimmung gem. § 84 GemO, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen geschehen ist.
  2. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben und an sieben Tagen öffentlich auszulegen (§ 95b GemO).

Erligheim, 24. Juli 2025

Rainer Schäuffele

Bürgermeister

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Erligheim
28.07.2025
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