Landratsamt Tübingen – Untere Flurbereinigungsbehörde
Der Neue Bestand wurde mit der Rechtskraft 2019 an alle zuständigen Stellen abgegeben. Mit der vollständigen Grundbuchberichtigung im November 2024 ist auch dieser Arbeitsschritt abgeschlossen. Somit kann der Abschluss des Verfahrens erfolgen.
Der Flurbereinigungsplan wurde in formalen Dingen mit dem Nachtrag 5 ergänzt. Der Nachtrag hat keinerlei Auswirkungen auf Lage, Flurstücksgröße oder Wertigkeit der Teilnehmer. Der Textteil des Nachtrags 5 ist im Internet unter www.LGL-BW.de/2157 einsehbar.
Nach der Anweisung der letzten Zahlungen verbleibt der Teilnehmergemeinschaft noch ein Restguthaben. Dieses wird gemäß der Festlegung im Flurbereinigungsplan auf alle Teilnehmer entsprechend dem Wertverhältnis ihres Alten Bestandes rückverteilt. Die Kriterien der Umlagezahlung wie z. B. Befreiungen einzelner Flurstücke werden bei der Rückumlage genauso angewandt, sodass nur die Teilnehmer, die an der Umlage teilgenommen haben, berücksichtigt werden.
Der Stichtag der Rückumlage ist der 11.06.2019, der Eintritt des neuen Rechtszustandes, der im Flurbereinigungsplan ausgewiesen wurde. Somit erhalten alle Teilnehmer, die an diesem Stichtag Eigentümer von Flurstücken im Alten Bestand waren, eine Rückumlage.
Hierzu wird der Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) in Kürze die betroffenen Teilnehmer anschreiben.
Das Magnetsuchgerät, das die Teilnehmergemeinschaft beschafft hat und das das Aufsuchen von Grenzmarken erleichtert, ging gemäß einem Vorstandsbeschluss ins Eigentum der Gemeinde Starzach über. Gegen Voranmeldung und ggf. gegen Erstattung einer Aufwandsentschädigung kann es im Bauhof ausgeliehen werden.
Nach Beendigung der Rückumlage und der anschließenden Auflösung der Kasse wird zu gegebener Zeit die Schlussfeststellung des Flurbereinigungsverfahrens Starzach (Höhengemeinden) erfolgen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung erlischt die Teilnehmergemeinschaft. Die Schlussfeststellung wird separat öffentlich bekanntgegeben.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen von der Abteilung Vermessung und Flurneuordnung Frau Schnelle (Tel. 07121 / 480 – 3080) und Herr Korneck (Tel. 07121 / 480 – 3091) zur Verfügung.
gez. Sigrid Schnelle
www.kreis-tuebingen.de