NUSSBAUM+
Aus dem Geschäftsleben

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Metropolpark Wiesloch - Walldorf

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Die Verbandsversammlung hat am 7. März 2024 aufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit...

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Die Verbandsversammlung hat am 7. März 2024 aufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – jeweils in der derzeit gültigen Fassung – die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen ​​EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

877.100

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

-877.100

1.3 Ordentliches Ergebnis

0

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

0

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis

0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen​ ​EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

807.400

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

-585.800

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

221.600

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

25.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-550.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

-525.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

-303.400

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands - Saldo des Finanzhaushalts -

-303.400

§ 2 Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
auf ​ 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf ​0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf ​150.000 EUR

§ 5 Jahresumlage

Die Aufbringung der Mittel für den Zweckverband erfolgt gemäß § 13 der Verbandssatzung über die Betriebs-, Finanz- und Baukostenumlage der Verbandsgemeinden.

Die Betriebs- und Finanzkostenumlage wird auf 709.600 Euro festgesetzt.

Wiesloch/Walldorf, den 7. März 2024

Matthias Renschler, Bürgermeister

Verbandsvorsitzender

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 09.04.2024, AZ:RPK14-2207-65/11/2 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 07.03.2024 beschlossenen Haushaltssatzung für das Jahr 2024 aufsichtsbehördlich bestätigt. Gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg liegt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan ab

Montag, den 26.08.2024 bis einschließlich Dienstag, den 03.09.2024,

zu den üblichen Dienststunden zur Einsicht durch die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinden im Rathaus Walldorf, Nußlocher Str. 45, öffentlich aus.

Wiesloch/Walldorf, den 14.08.2024

Matthias Renschler, Bürgermeister

Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Walldorfer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 34/2024
von Zweckverband MetropolPark Wiesloch-Walldorf
24.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Walldorf
Kategorien
Aus dem Geschäftsleben
Wirtschaft
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto