Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Die Verbandsversammlung hat am 13. Februar 2025 aufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – jeweils in der derzeit gültigen Fassung – die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 810.450 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | -810.450 |
1.3 Ordentliches Ergebnis | 0 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | 0 |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis | 0 |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis | 0 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 735.450 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -507.450 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit | 228.000 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 51.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -50.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | 1.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | 229.000 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands - Saldo des Finanzhaushalts - | 229.000 |
§ 2 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 EUR
§ 5 Jahresumlage
Die Aufbringung der Mittel für den Zweckverband erfolgt gemäß § 13 der Verbandssatzung über die Betriebs-, Finanz- und Baukostenumlage der Verbandsgemeinden.
Die Betriebs- und Finanzkostenumlage wird auf 631.050 Euro festgesetzt.
Wiesloch/Walldorf, den 13.02.2025
Matthias Renschler, Bürgermeister
Verbandsvorsitzender
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 14.02.2025, AZ: RPK14-2207-65/12/2 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 13.02.2025 beschlossenen Haushaltssatzung für das Jahr 2025 aufsichtsbehördlich bestätigt. Gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg liegt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan ab
Montag, den 03.03.2025 bis einschließlich Dienstag, den 11.03.2025
zu den üblichen Dienststunden zur Einsicht durch die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinden im Rathaus Walldorf, Nußlocher Str. 45, öffentlich aus.
Wiesloch/Walldorf, den 14.02.2025
Matthias Renschler, Bürgermeister
Verbandsvorsitzender