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Aus dem Geschäftsleben

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Metropolpark Wiesloch - Walldorf

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 Die Verbandsversammlung hat am 13. Februar 2025 aufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale...

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Die Verbandsversammlung hat am 13. Februar 2025 aufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – jeweils in der derzeit gültigen Fassung – die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

810.450

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

-810.450

1.3 Ordentliches Ergebnis

0

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

0

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis

0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

735.450

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

-507.450

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

228.000

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

51.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-50.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

1.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

229.000

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands - Saldo des Finanzhaushalts -

229.000

§ 2 Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 EUR

§ 5 Jahresumlage

Die Aufbringung der Mittel für den Zweckverband erfolgt gemäß § 13 der Verbandssatzung über die Betriebs-, Finanz- und Baukostenumlage der Verbandsgemeinden.

Die Betriebs- und Finanzkostenumlage wird auf 631.050 Euro festgesetzt.

Wiesloch/Walldorf, den 13.02.2025

Matthias Renschler, Bürgermeister

Verbandsvorsitzender

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 14.02.2025, AZ: RPK14-2207-65/12/2 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 13.02.2025 beschlossenen Haushaltssatzung für das Jahr 2025 aufsichtsbehördlich bestätigt. Gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg liegt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan ab

Montag, den 03.03.2025 bis einschließlich Dienstag, den 11.03.2025

zu den üblichen Dienststunden zur Einsicht durch die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinden im Rathaus Walldorf, Nußlocher Str. 45, öffentlich aus.

Wiesloch/Walldorf, den 14.02.2025

Matthias Renschler, Bürgermeister

Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Walldorfer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2025
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