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Öffentliche Bekanntmachung – Einfacher Bebauungsplan „Louis-Schuler-Straße“

Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 und § 30 Abs. 3 BauGB Billigungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß...

Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 und § 30 Abs. 3 BauGB

Billigungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Waghäusel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2024 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Louis-Schuler-Straße“ gemäß § 9 Abs. 2a i.V.m. § 13, § 30 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Des Weiteren hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Die Unterlagen sind erneut auszulegen, da fälschlicherweise nicht der aktuelle Stand ausgelegt wurde.

Anlass und Ziele der Planung:

Die Stadt Waghäusel beabsichtigt zur Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche einen einfachen Bebauungsplan i.S.v. § 30 Abs. 3 BauGB zur Steuerung des Einzelhandels nach § 9 Abs. 2a BauGB aufzustellen.

Ziel der Planung ist es, die bereits bestehenden Einzelhandelsnutzungen im Bestand innerhalb des Plangebietes zu sichern und durch eine Reglementierung weiterer Einzelhandelsnutzungen eine Fehlsteuerung bzw. zunehmende Agglomeration im Plangebiet zu verhindern.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage südlich der Carl-Schurz-Allee, westlich entlang der östlich verlaufenden Bahntrasse entlang der Weinbrennerstraße, nördlich eines Wohngebietes entlang der Rheintalbahnstraße und östlich der Mannheimer Straße.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von ca. 85.330 m² umfasst die Flurstücke Nrn. 6139, 6140, 6161, 6095/4, 6099/1 (Louis-Schuler-Straße), 6099/2, 6099/3, 6099/5, 6099/6, 6099/7, 6099/8, 6099/9, 6099/10, 6099/11, 6099/12, 6099/13, 6101/1, 6154/1 und 6161/1 ganz. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der beigefügte Lageplan.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Louis-Schuler-Straße“ kann in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 31.12.2024 unter

www.waghaeusel.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene oder dem zentralen Internetportal des Landes für die Bauleitplanung unter www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden. Die Beteiligungsunterlagen liegen zudem im Rathaus (Altbau), Gymnasiumstr. 1, 68753 Waghäusel, im Foyer im zweiten Obergeschoss, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Online-Einsichtnahme sowie der Einsichtnahme vor Ort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern.

Während der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an marco.haag@waghaeusel.de oder auch schriftlich oder mündlich abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Große Kreisstadt Waghäusel, 22.11.2024

gez. Thomas Deuschle

Oberbürgermeister

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Mitteilungsblatt der Stadt Waghäusel
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2024
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