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Öffentliche Bekanntmachung - Erneuter Entwurfsbeschluss Steigäcker

Öffentliche Bekanntmachung Erneuter Entwurfsbeschluss - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit - 1. Bebauungsplanentwurf „Steigäcker“ 2....

Öffentliche Bekanntmachung
Erneuter Entwurfsbeschluss
- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit -
1. Bebauungsplanentwurf „Steigäcker“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Steigäcker“
Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler


Der Gemeinderat der Gemeinde Neuweiler hat am 26.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Steigäcker“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Steigäcker“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen und beschlossen gemäß § 13b Baugesetzbuch i.V.m. § 13a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuweiler hat am 04.06.2024 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes „Steigäcker“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler, und den erneuten Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Steigäcker“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach §§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und §§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg erneut zu veröffentlichen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde verfügt für die Wohnbauentwicklung derzeit über keine nennenswerten Flächenreserven mehr. Es ist vorgesehen, in Neuweiler im Gewann „Steigäcker“ ein Baugebiet zu entwickeln.
Im August 2021 lagen der Gemeinde insgesamt 40 konkrete Anfrage nach Bauplätzen vor. Eine große Anzahl dieser Anfragen ist von Einheimischen. Der Bedarf ist damit dokumentiert.
Trotz der sich verändernden Rahmenbedingungen sind Stand Ende März 2023 bei einer aktuellen Abfrage nach einem konkreten Bauplatz weitere 27 Interessenten gemeldet worden, auf jetzt 67 Bauinteressenten, die dringend in diesem Baugebiet bauen möchten. Damit reichen die im Bebauungsplan vorgesehenen 30 Bauplätze nicht einmal aus, um 50 % der Nachfrage zu decken. Eine große Anzahl dieser Anfragen ist von Einheimischen. Der (Eigen-)Bedarf ist damit dokumentiert.
Alle Bemühungen der Gemeinde in den letzten Jahren insbesondere leerstehende Grundstücke insbesondere im Innenbereich einer Nachverdichtung zuzuführen sind entweder aufgrund von fehlender Verkaufsbereitschaft der Eigentümer oder anderweitiger Gründe, z. B. Immissionen aus der Landwirtschaft, nicht erfolgreich gewesen.
Im Herbst 2019 hat die Gemeinde für das Plangebiet „Steigäcker“ ein Strukturkonzept entwickelt, welches in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Erschließungsplaner abgestimmt wurde.
Im Vorfeld dazu haben im gesamten Gemeindebereich Untersuchungen mit intensiven Eigentümergesprächen stattgefunden, welche Flächen zur Verfügung stehen und entwickelt werden können.
Das Baugebiet mit insgesamt ca. 30 Grundstücken kann in mehreren Abschnitten entwickelt werden. Für die langfristige Entwicklung sind mehrere Bauabschnitte möglich. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt ausschließlich mit Bauzwang. Die Grundstücke sind innerhalb von 5 Jahren zu bebauen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Neuweiler geschaffen.
Das Plangebiet hat eine Größe von 2,85 ha und befindet sich am südlichen Siedlungsrand von Neuweiler anschließend an die Wohngebiete „Halde“ und „Zwerenberger-Aichhalder Weg“. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 323/5, 324/5, 324/6, 316 (teilweise); 324 (teilweise) sowie 326/1 (teilweise).
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:


Für den Eingriff durch den Bebauungsplan werden Maßnahmen zum Ausgleich erforderlich. Diese werden wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:


Planexterne Ausgleichsmaßnahme 1: Entwicklung einer Streuobstwiese, Errichten von Totholzpyramiden Flst. Nr. 152 und 160/6, Gemarkung Oberkollwangen:


Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 04.06.2024.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit


Nach dem Gerichtsurteil vom 18.07.2023 des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 13b BauGB, hat der Gesetzgeber das Verfahren nach § 13b in der ab 01.01.2024 geltenden Fassung des BauGB ersatzlos aufgehoben und durch Einführung des § 215a BauGB eine Möglichkeit aufgezeigt wie nach § 13b BauGB begonnene Verfahren rechtssicher zu Ende geführt werden können.
§ 13a (2) 1 BauGB in Verbindung mit § 13 (3) BauGB sowie § 13 (2) 4 BauGB können nur dann entsprechend angewendet werden, wenn die Gemeinde auf Grund einer Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a (1) 2 BauGB zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 (4) BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1 (3) BauGB auszugleichen wären.
Die Vorprüfung des Einzelfalls kommt zu dem Ergebnis, dass sich erhebliche Umweltauswirkungen durch die Planung ergeben.
Der Plangeber kommt der Prognose der erheblichen Umweltauswirkungen in seiner Abwägung mit der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 (4) BauGB und einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach.
Der Plangeber hat sich ausführlich und intensiv mit den Auswirkungen der Planung auf die Umwelt beschäftigt. Dazu wurde ein erheblicher fachtechnischer Aufwand betrieben, um geeignete Flächen für den Ausgleich zu finden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Erstellung eines Umweltberichtes mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und der Aufnahme von Ausgleichsmaßnahmen in den Bebauungsplan, die erheblichen Umweltauswirkungen ausgeglichen sind.
Die Gemeinde möchte das begonnene Bebauungsplanverfahren zügig und entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten, die § 215a BauGB bereithält, zu Ende führen.
Entsprechend dem Gesetzestext findet mit den neu erarbeiteten abwägungsrelevanten Unterlagen eine erste erneute Veröffentlichung des Entwurfes mit anschließender erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB statt.
Zusätzlich dazu hat der Plangeber im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen Antrag auf Umwandlung des Streuobstbestandes gem. § 33a NatSchG Baden-Württemberg eingereicht. Dieser wurde vom Landratsamt Calw am 02.04.2024 positiv beschieden. In diesem Zuge findet eine Ersatzpflanzung in der Größenordnung 1:2 statt. Insgesamt wird als Ausgleich eine Pflanzung von 22 Streuobstbäumen auf einer Fläche von mind. 5.125 m² umgesetzt.
Neben redaktionellen Änderungen wurden gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplans, der vom 12.11.2021 bis zum 13.12.2021 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch veröffentlicht wurde, folgende Punkte geändert/ergänzt:


- Erstellung eines Umweltberichtes mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung.
Daraus resultieren planexterne Ausgleichsmaßnahmen (M6 und M7).
- Zusätzlicher Ausgleich über das Ökokonto der Gemeinde Neuweiler.
- Auf den Grundstücken 10, 11, 13, 16, 1 sind zur besseren Eingrünung des Plangebietes jeweils zwei Bäume zu pflanzen.
- In der öffentlichen Grünfläche (Versickerungsbecken) werden ebenfalls zur besseren Eingrünung des Plangebietes mehrere Gruppen heimischer Laubgehölze und ein Solitärbaum als Pflanzgebot festgesetzt.
Von der Möglichkeit der Verkürzung der Veröffentlichungsfrist gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch wird ebenso abgesehen wie davon, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch, nur zu jenen Teilen vorgebracht werden dürfen, die gegenüber dem Entwurf vom 26.10.2021 geändert oder ergänzt wurden.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen


von Montag, dem 17.06.2024 bis Freitag, dem 19.07.2024,


auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.neuwei-ler.de/de/Wirtschaft-Bauen/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung/Bebauungsplaene-im-Beteili-gungsverfahren veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglicher Stelle einsehbar:


- Rathaus Gemeinde Neuweiler, Marktstraße 7 (Zimmer 3)
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Neuweiler
montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Umweltbezogene Informationen


Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Umweltbericht ausgelegt.
a.) Umweltbericht mit Bestandsplan und Grünordnungsplan vom 21.03.2024
Auswirkungen: Nach § 13 NatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Mit der Ausweisung von Bauflächen sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit ihren Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaften, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Erholung und Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter in unterschiedlichen Ausprägungen verbunden. Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.
Durch die geplante Bebauung kommt es zu einer Veränderung der Umweltsituation. Die Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter sowie die vorgesehenen Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt
Die Grenz-, Richt- und Orientierungswerte des Lärmschutzes sowie die Geruchs- und Luftbelastungswerte werden voraussichtlich für das geplante Gebiet sowie die angrenzenden Flächen eingehalten.
– Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Durch die geplante Bebauung kommt es zu einem Verlust eines gem. § 33a NatSchG geschützten Streuobstbestands. Dies geht mit Beeinträchtigungen der Artengruppen der Vögel, Fledermäuse und Käfer einher. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden durch Vermeidungsmaßnahmen und das Anbringen von Nist- und Quartierhilfen vermieden. Der Verlust des Streuobstbestands wird durch die Neuentwicklung eines Streuobstbestands auf Gemarkung Oberkollwangen ausgeglichen. Innerhalb des Geltungsbereichs wird eine geschützte Feldhecke am Rand des Geltungsbereichs durch ein Pflanzgebot erhalten und es werden Gehölzpflanzungen auf öffentlichen und privaten Grünflächen festgesetzt. Die Kompensation der verbleibenden Beeinträchtigungen erfolgt durch Maßnahmen des Ökokontos der Gemeinde Neuweiler.
– Boden
Durch die geplante Bebauung kommt es zu einer Neuversiegelung von ca. 16.405 m² und somit zu erheblichen Beeinträchtigungen von Böden. Eine Minderung erfolgt durch den schonenden Umgang mit den Böden und durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen. Die Kompensation der verbleibenden Beeinträchtigungen erfolgt durch Maßnahmen des Ökokontos der Gemeinde Neuweiler.
– Wasser
Das anfallende Niederschlagswasser wird auf den Baugrundstücken sowie in einem Retentionsbecken zurückgehalten und versickert. Für Zufahrten und Wege werden wasserdurchlässige Bodenbeläge verwendet, eine Erhöhung des Oberflächenabflusses ist daher nicht anzunehmen, auch die Grundwasserneubildung wird nicht erheblich beeinträchtigt.
– Klima, Luft
Es kommt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen. Eine Durchgrünung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Neupflanzung von Gehölzen.
– Landschaft
Beeinträchtigungen ergeben sich durch die Veränderung des Landschaftsbildes durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets am südwestlichen Rand von Neuweiler sowie den Verlust von Streuobstbäumen. Zur Einbindung in die freie Landschaft wird der Geltungsbereich durch eine Pflanzung von heimischen Laubbäumen eingegrünt. Hierdurch werden Beeinträchtigungen auf ein unerhebliches Maß gesenkt.
– Kultur- und sonstige Sachgüter
Es kommt zu einer Fällung von kulturhistorisch bedeutsamen Streuobstbäumen. Ein Ausgleich durch die Entwicklung eines Streuobstbestandes ist vorgesehen.
– Wechselwirkungen
Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Elementen eines Schutzgutes und die funktionalen Beziehungen zwischen den Schutzgütern wurde in den vorangegangenen Abschnitten hingewiesen. Darüber hinaus sind keine Wechselwirkungen zu erwarten.
– Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist auf der Fläche die Beibehaltung der bisherigen Nutzung anzunehmen, sodass sich voraussichtlich der Umweltzustand nicht wesentlich verändert.
– Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Die Maßnahmen werden nachstehend zusammengefasst aufgeführt:

  • zeitliche Beschränkung der Gehölzfällungen
  • Errichten von Totholzpyramiden
  • Anbringung von Fledermaus- und Vogelnistkästen
  • Erhalt der Feldhecke
  • Erhalt von Streuobstbäumen
  • Beschränkung der Beleuchtung
  • Rückhaltung von Niederschlagswasser und Dachbegrünung
  • Verwendung wasserdurchlässiger Bodenbeläge
  • Schonender Umgang mit den Böden
  • Pflanzung von Bäumen auf Baugrundstücken
  • Pflanzung von Gehölzen im Bereich des Versickerungsbeckens
  • Neuentwicklung eines Streuobstbestandes
  • Maßnahmen aus dem Ökokonto der Gemeinde Neuweiler


– Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde Neuweiler.
– Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), b), c), d), e), f), g), i), j) und 1a BauGB:
a) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt;
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes;
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt;
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter;
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern;
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie;
g) die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts;
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes;
j) die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i.

b.) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen


Antrag auf Umwandlung eines Streuobstbestandes gem. § 33a NatSchG Baden-Württemberg im Rahmen des Bebauungsplans „Steigäcker“ in Neuweiler vom 06.06.2023
– Betroffene Themenkomplexe:
Beschreibung des Streuobstbestandes, artenschutzrechtliche Einschätzung, Biotopverbund, Eingriffsermittlung, Vermeidungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
– Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen.
Entscheidung zum Antrag vom 06.06.2023 auf Genehmigung zur Umwandlung eines gesetzlich geschützten Streuobstbestandes im Rahmen des Bebauungsplans „Steigäcker“ in Neuweiler vom 02.04.2024
- Betroffene Themenkomplexe:
Beschreibung des Streuobstbestandes, artenschutzrechtliche Einschätzung, Biotopverbund, Eingriffsermittlung, Vermeidungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und Artenvielfalt, Bedeutung der Wohnbebauung, Abwägung.
– Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen.
Geruchsprognosegutachten zur Aufstellung des Bebauungsplans „Steigäcker“ vom 07.07.2022
- Betroffene Themenkomplexe:
Örtliche Verhältnisse, Beurteilungsgrundlagen, Immissionswerte, tierspezifische Gewichtungsfaktoren, Beurteilungsflächen, Geruchimmissionen, Grundlagen, Emissionen des landwirtschaftlichen Betriebs, meteorologische Eingangsdaten für die Ausbreitungsberechnung, übergeordnete Wind- und Ausbreitungsverhältnisse, Kaltluftabflüsse, verwendete Ausbreitungsmodelle.
- Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), e), und 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt; umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Steigäcker“ vom 09.09.2022
– Betroffene Themenkomplexe:
Beurteilungsgrundlagen, Anforderungen der DIN 18005, Immissionswerte der TA Lärm, Abwägungskriterium – Verkehrslärm, Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit, Auswirkungen durch das Schützenhaus Neuweiler, Beschreibung der Schießanlagen und der örtlichen Situation, Durchführung der Schallpegelmessungen, Ergebnisse der Messungen, Ergebnisse und Beurteilung der Schießgeräuschimmissionen, Bildung der Beurteilungspegel – VDI 3745 und TA Lärm, Berechnungsgrundlagen und Recheneingangsgrößen, Ergebnisse und Beurteilung, Auswirkungen durch den Erschließungsverkehr, Beschreibung des Bauvorhabens und örtlichen Situationen, Bildung der Beurteilungspegel – Straßenverkehr (RLS-19), Ausbreitungsberechnung, Ergebnisse und Beurteilung am Bestand.
- Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), e), g) und 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt; umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts.
Stellungnahme des Landratsamts Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, vom 20.12.2021
- Betroffene Themenkomplexe:
Erschließung, Entwässerung, wasserwirtschaftliche Belange, Oberflächenwasserabflüsse aus dem Außengebiet, Starkregenereignisse, Niederschlagswasser, Erdmassenausgleich, sparsame Flächeninanspruchnahme, pflanzliche Einbindung, sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Umwelt- und Arbeitsschutz, Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz, Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallverwertungskonzept, Naturschutz, Umweltprüfung und förmlicher Umweltbericht sowie Eingriffsregelung, Gehölzfällungen oder -rodungen zum Schutz der Vögel und Fledermäuse, Pflanzbindung, Feldhecke, Habitat-bäume, Quartier- und Nisthilfen, Artenschutzmaßnahmen, Verlust an Lebensraumstrukturen für Fledermäuse und Vögel, landschaftliche Einbindung, Laubbäume/Obsthochstämme, Versickerungsmulde, Außenbeleuchtung, Belange der Landwirtschaft, Belange des Forstes, Brand- und Katastrophenschutz.
- Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen.
Stellungnahme des Einwenders 1, vom 10.12.2021
- Betroffene Themenkomplexe:
Einbeziehung von Außenbereichsflächen, § 13b BauGB Anschließen an den Bestand, Umweltprüfung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Entwicklungsmöglichkeiten, Lärm- und Schadstoffimmissionen, Verschlechterung der Lebensqualität, Entwässerungssituation, starke Regenfälle, Ausgleichsmaßnahmen, Monitoring, Fledermauskästen, Streuobstbestand, Tierarten.
- Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen.
Stellungnahme des Einwenders 2, vom 10.12.2021
- Betroffene Themenkomplexe:
§ 13b BauGB Anschließen an den Bestand, Umweltprüfung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Verkehrslärmzunahme, Entwässerungssituation.
- Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen.
Stellungnahme der Einwender 2 - 9, vom 07.09.2020
– Betroffene Themenkomplexe:
Wiesen- und Ackerflächen, § 13b BauGB Anschließen an den Bestand, Lärm- und Schadstoffimmissionen, mögliche Geruchsimmissionen Rinderhaltung, Entwässerung, Abwassermengen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, Nist- und Quartierhilfen, Wirksamkeit von Fledermauskästen, ökologischer Funktionsverlust, Streuobstbestand, Umweltinformationen,
– Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen.


Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 19.07.2024, Stellungnahmen an gemeinde@neuweiler.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten / Dienststunden bei der Gemeinde Neuweiler (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Neuweiler (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz


Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.


Neuweiler, den 13.06.2024
Martin Buchwald
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Neuweiler In the middle of THE WÄLD – Amts- und Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2024
von Gemeinde Neuweiler
13.06.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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