Landratsamt Göppingen Amt für Vermessung und Flurneuordnung Gartenstraße 13 · 73312 Geislingen an der Steige · Tel. 07331/304-270 -untere Flurbereinigungsbehörde- |
Das Landratsamt Göppingen -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Bempflingen-Kleinbettlingen (Hohe Äcker) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
Auslegung:
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten
von 14.07.2025 bis 12.08.2025 im Landratsamt Göppingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Gartenstraße 13 in 73312 Geislingen, Zimmer 2.29G
während der Dienstzeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr aus.
Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4630) eingesehen werden.
Erläuterung:
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung – auf Wunsch an Ort und Stelle – wird ein Beauftragter des Landratsamts -untere Flurbereinigungsbehörde- am Dienstag, den 05.08.2025, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Rathaus von Bempflingen anwesend sein. Nur in dieser Zeit können die Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten eingesehen werden.
Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) – FlurbG – findet statt am:
Dienstag, den 12.08.2025
von 09.00 Uhr bis 11.05 Uhr
im Sitzungssaal im Rathauses in Bempflingen, Metzinger Straße 3.
Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.
Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.
Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.
Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
gez. Becker