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vom 30.01.2025
Landkreis Esslingen
Im Flurbereinigungsgebiet Neckartenzlingen wird ab dem 24. Februar 2025 die Bewertung der landwirtschaftlichen Grundstücke durchgeführt (Acker und Grünland). Dabei werden Bodenproben gezogen und von landwirtschaftlichen Sachverständigen bewertet.
Zur Vorbereitung werden innerhalb des Flurbereinigungsgebiets im Laufe der 8. Kalenderwoche 2025, verteilt auf das Gebiet 9 Grablöcher aufgegraben, um das Bodenprofil sichtbar zu machen. Die Größe beträgt jeweils ca. 2 x 1 Meter und je nach Bodenprofil bis zu 1 Meter Tiefe. Sie sind durch Pfähle und Absperrband gesichert.
Die Lage der Grablöcher ist auf einer Karte ersichtlich, die im Rathaus in Neckartenzlingen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden kann. Zusätzlich kann die Karte auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4013) unter dem Punkt Wertermittlung der Grundstücke eingesehen werden.
Diese Grablöcher müssen bis zum Ende der Wertermittlung (voraussichtlich Ende KW 12) geöffnet bleiben. Die Bewirtschafter und Eigentümer der Grundstücke werden darauf hingewiesen und gebeten, diese Grablöcher unbedingt solange offen zu lassen. Nach Beendigung der Wertermittlung werden diese wieder verschlossen.
gez. Becker