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Öffentliche Bekanntmachung FNP

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen – Obernheim Öffentliche Bekanntmachung IV. Änderung des Flächennutzungsplanes...
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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen – Obernheim

Öffentliche Bekanntmachung

IV. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich

„ehemalige Zollernalb-Kaserne“

Genehmigung und Inkrafttreten

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen – Obernheim hat am 03.12.2025 in öffentlicher Sitzung die IV. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „ehemalige Zollernalb-Kaserne“ beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgte im Verfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“.

Das Landratsamt Zollernalbkreis hat die am 03.12.2025 vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen – Obernheim beschlossene IV. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „ehemalige Zollernalb-Kaserne“ in Meßstetten mit dem Schreiben vom 10.12.2025 Zeichen: 20240013-301 Pm/nh aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) rechtsaufsichtlich genehmigt.

Der Geltungsbereich der IV. Flächennutzungsplanänderung ist dem nachfolgenden skizzenhaften Plan zu entnehmen. Maßgeblich ist der zeichnerische Teil zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 03.12.2025.

Die IV. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „ehemalige Zollernalb-Kaserne“ auf Gemarkung Meßstetten der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen - Obernheim wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB).

Die IV. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „ehemalige Zollernalb-Kaserne“ kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6a BauGB am Sitz der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen – Obernheim, im Rathaus der Stadt Meßstetten, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB die IV. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „ehemalige Zollernalb-Kaserne“ einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 6a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Meßstetten unter Startseite - Wirtschaft und Gewerbe - Bauen und Wohnen - Flächennutzungspläne in das Internet eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich bleibt, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Ferner wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO bei dieser Flächennutzungsplanänderung nach § 4 Abs. 5 i. V. m. § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, die die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung sowie über die Genehmigung und die Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss vor Ablauf der Jahresfrist beanstandet hat. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Meßstetten, den 19.12.2025

Frank Schroft

Vorsitzender der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen – Obernheim

Anhang
Dokument
Erscheinung
Obernheimer Mitteilungen – Amtsblatt der Gemeinde Obernheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Obernheim
15.12.2025
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