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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 KlimaG BW

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 KlimaG BW Die Gemeinde Roigheim führt eine kommunale Wärmeplanung im Planungskonvoi gemeinsam mit...

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 KlimaG BW

Die Gemeinde Roigheim führt eine kommunale Wärmeplanung im Planungskonvoi gemeinsam mit den Städten Nedenau und Widdern sowie der Gemeinde Jagsthausen durch. Mit deren Erstellung gem. des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurden die Smart Geomatics Informationssysteme GmbH und die Umwelt- und Energieagentur Landkreis Karlsruhe beauftragt. Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Städte und Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ortsüblich bekannt zu machen.“ Was durch diese Bekanntmachung geschieht.

Unter Beachtung von Art. 13, Abs.3 und Art.14, Abs.1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilen die Städte Neudenau und Widdern sowie die Gemeinden Jagsthausen und Roigheim folgendes mit: Gemäß § 33 Abs.5 KlimaG BW dürfen die Kommunen die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 KlimaG BW). Die erhobenen und verarbeiteten Daten sind in Art und Umfang in § 33 KlimaG BW dargelegt. Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans in Berichtsform werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Kommunen daher vor einer Veröffentlichung angefragt.

Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde ist unter der postalischen Adresse oder per Mail erreichbar: datenschutz@roigheim.de. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Landesdatentschutzbeauftragter BW: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Roigheim
17.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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