Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen führt bis Ende 2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gem. § 27...

Die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen führt bis Ende 2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaGBW) sowie der Vorgaben der nationalen Klimaschutzinitiative wurde die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH mit Sitz in Bretten beauftragt.

Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaGBW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.“ Was durch diese Bekanntmachung geschieht.

Auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSGBW) werden insoweit zudem zähler- oder gebäudescharfe Stromdaten erhoben.

Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Art. 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen Folgendes mit:

Gemäß § 33 Abs. 5 KlimaGBW darf die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 KlimaG BW). Die erhobenen und verarbeiteten Daten sind in Art und Umfang in § 33 KlimaGBW dargelegt. Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Gemeinde daher vor einer Veröffentlichung angefragt.

Die personenbezogenen Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde ist per E-Mail unter info@heinzmann.pro erreichbar: Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:

Landesdatenschutzbeauftragter BW:

Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart

Der fertiggestellte kommunale Wärmeplan wird auf der Website der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen veröffentlicht.

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