Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW)

Die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) wurde von der Stadtverwaltung Wendlingen am Neckar in einer Ausschreibung mit der Erarbeitung einer kommunalen...
Foto: Gemeinde Oberboihingen

Die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) wurde von der Stadtverwaltung Wendlingen am Neckar in einer Ausschreibung mit der Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung, als Konvoi für insgesamt sieben Gemeinden, gemäß § 27 Klimaschutz- und
Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) beauftragt.
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor:
Abs. 6: Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekannt zu machen.
Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung teilt die Gemeinde Oberboihingen Folgendes mit:
Die Gemeinde Oberboihingen beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß § 27 KlimaG BW). Andernfalls
stellt die Stadtverwaltung betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung, Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage von § 33 KlimaG BW erhoben.
Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 33 KlimaG BW dargelegt.
Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der für Oberboihingen
zuständigen Energieunternehmen (Strom- und Gasnetzbetreiber).
Oberboihingen, 12.3.2025
gez. Ulrich Spangenberg
Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Oberboihingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025
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